Praktikum
ACHTUNG "Vorgehensweise bei Abbruch eines Praktikums":
Wenn Sie aufgrund der aktuellen Situation Ihr Praktikum nicht durchführen können oder abbrechen mussten, lassen Sie sich bitte die bisherige Praktikumsdauer bescheinigen und erklären den Wunsch auf Fortsetzung des Praktikums zu einem späteren Zeitpunkt. Wir müssen abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Wenn wir wieder zu einem regulären Universitätsalltag zurückkehren können, klären Sie bitte die Fortsetzung des Praktikums. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt Klärungsbedarf zu besonderen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kolleginn im Praktikumsbüro. (Aktualisierung: 27.04.2020)
Die Fachspezifischen Bestimmungen des Bachelor- sowie des Masterstudienganges sehen im Modul "Berufsorientierung" ein 9- bzw. 12-wöchiges Vollzeitpraktikum im Rahmen des Studiums vor.