Studienstart ab WS 2020/21
Am Institut für Psychologie wurde der neue, an das PsychThG angepasste polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie zum WiSe 2020/21 eingeführt. Dieser reformierte Studiengang erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für die zukünftige Psychotherapeutenausbildung. Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Prakitkum im reformierten Bachelor.
- Bescheinigung über berufspraktische Tätigkeit (zur Vorlage beim Arbeitgeber)
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Bescheinigung Einrichtung erfüllt die Anforderungen der Approbationsordnung (personenbezogen, wenn Praktikum bereits absolviert wurde)
- Bescheinigung Einrichtung erfüllt die Anforderungen der Approbationsordnung (allgemein, zur Anbahnung eines Kooperationsvertrags)
Anerkennung bereits erbrachter Praktika
Wenn Sie bereits ein klinisches Praktikum absolviert haben und sich dieses anerkennen lassen wollen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anerkennung eines bereits erbrachten Praktikums plus Bescheinigung und senden dies an Frau Windisch.
Bei Tätigkeiten als Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, Werkstudent:in, studentische Hilfskraft, Anerkennung aus Vorstudium oder bei einem freiwilligen Praktikum:
Reichen Sie bitte einen Nachweis ein, dass die Einrichtung den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (hierfür kann folgende Bescheinigung genutzt werden), sowie ein Zeugnis über die Ausführung der Tätigkeiten mit Angabe des Stundenumfangs.