Promotionsprozess
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Promotion: Wie finde ich einen Betreuer? Muss ich für den Zulassungsantrag immatrikuliert sein? Nach welchen Richtlinien schreibe ich mein Exposé? Wo finde ich die Studienordnung zum Promotionsstudium? Die Antworten finden Sie in den aufklappbaren Elementen ↓↓↓
Betreuung
Um am Institut für Psychologie promovieren zu können, benötigen Sie als erste und wichtigste Voraussetzung eine Betreuungszusage von einem oder einer hauptamtlich am Institut für Psychologie arbeitenden Professor oder Professorin. Nach Erhalt einer schriftlichen Betreuungszusage wird empfohlen eine Betreuungsvereinbarung mit der/dem Betreuer*in abzuschliessen. Dieses Dokument sollte als Vorlage dienen.
Immatrikulation
Am Institut für Psychologie ist die Immatrikulation auch dann möglich, wenn Sie noch nicht zur Promotion zugelassen sind. Sie benötigen hierfür einzig die Betreuungszusage durch eine hauptamtliche Professorin oder einen hauptamtlichen Professor des Instituts für Psychologie.
Im Promotionsbüro können Sie sich die Voraussetzung für die befristete Immatrikulation bestätigen lassen. Anschließend können Sie sich über das Campus Center immatrikulieren (www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/promotion).
Zulassung zur Promotion
Die Zulassung zur Promotion erfolgt über den Prüfungsausschuss für Promotionen. Dieser tagt mindestens zweimal, in der Regel viermal jährlich.
Um die Zulassung zur Promotion zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente fristgerecht an Prof. Dr. Brigitte Röder, z. Hd. v. Sabine Märkert, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg schriftlich und per E-Mail an promotion.psychologie"AT"uni-hamburg.de als PDF einreichen. Die Fristen finden Sie immer unter Aktuelle Informationen.
- Formloser Antrag auf Zulassung Ihres Promotionsvorhabens, zu richten an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Promotionen (Prof. Dr. Brigitte Röder).
- Tabellarischer Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Ausbildung nach § 5 (4) a.
- Zeugnisse über abgelegte Hochschul- und Staatsprüfungen in beglaubigter Kopie.
- Arbeitsplan/Exposé mit den Unterschriften der beiden Dissertationsgutachter/innen und als einzelnes PDF (bitte beachten Sie die Richtlinien).
- Erklärung nach § 5 (4) c, ob Sie eine Promotion zum/zur Dr. phil. oder zum/zur Dr. rer. nat. anstreben.
- Einseitige Erklärung, in der der oder die Promovierende erläutert, weswegen das geplante Dissertationsvorhaben dem angestrebten Doktorgrad (Dr. phil oder Dr. rer. nat.) entspricht.
- Erklärung nach § 5 (4) d, ob und mit welchem Erfolg Sie sich bereits anderwärts um einen Doktortitel beworben haben.
- Erklärung nach § 5 (4) e, die Bestätigung einer bzw. eines nach § 10 (2) der Promotionsordnung Prüfungsberechtigten (i.d.R. eines/r hauptamtlichen Professors/in des Instituts für Psychologie), dass sie bzw. er bereit ist, die Doktorarbeit zu betreuen.
- Vorschlag zur Zusammensetzung Ihres Promotionsprüfungsausschuss (Dokument nicht barrierefrei) gemäß § 10 (2) Promotionsordnung.
- Eine unbeglaubigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Prüfen Sie bitte, ob ggf. ein Ethikantrag gestellt werden sollte. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Promotionsstudium
Wie in der Studienordnung für das Promotionsstudium vom Dezember 2005 ersichtlich, umfasst das viersemestrige Promotionsstudium sechs SWS, von denen zwei in einem Forschungsseminar am Institut für Psychologie abzuleisten sind und zwei SWS in einer anderen Veranstaltungsform absolviert werden (empfohlen wird die Veranstaltungsleitung in der Lehre).
Die von der oder dem ErstbetreuerIn unterschriebene Bescheinigung des absolvierten Promotionsstudiums reichen Sie bitte mit Seminarscheinen oder Nachweisen über die geleistete Lehre vor Abgabe der Dissertationsexemplare im Studien- und Prüfungsbüro Psychologie ein. Für Fragen rund um das Promotionsstudium wenden Sie sich bitte an: promotion.psychologie@uni-hamburg.de .
Dissertationsabgabe
Bitte reichen Sie sechs Dissertationsexemplare im Studien- und Prüfungsbüro ein. Sie können diese auch per Übergabeeinschreiben an das Studien- und Prüfungsbüro Psychologie, z. Hd. v. Sabine Märkert, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg senden.
Auf der letzten Seite jedes eingereichten Dissertationsexemplars müssen sich diese beiden handunterschriebenen Bescheinigungen befinden:
Bewertung
Prüfungsordnung (Dokument nicht barrierefrei)
Disputation
Nach Erstellung der Gutachten entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation, über Ihre Zulassung zur Disputation und über das Prädikat Ihrer Dissertation. Die Bewertungsmaßstäbe können § 11 der Promotionsordnung entnommen werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Annahme der Dissertation von Ihrer Prüfungskommission mitgeteilt. Gemeinsam mit Ihrer Prüfungskommission legen Sie einen Termin für die Disputation fest, die frühestens zwei Wochen nach Dissertationsannahme und spätestens drei Monate nach Eingang des letzten Gutachtens erfolgen soll.
Die Disputation findet in der Regel in deutscher Sprache statt. Sie wird durch ein Referat der Doktorandin bzw. des Doktoranden von 20 bis maximal 30 Minuten Länge über wesentliche Grundlagen, Inhalte und Ergebnisse der Dissertation eingeleitet. Daran schließt sich eine Diskussion von etwa 60 Minuten über methodisch und inhaltlich mit der Dissertation in Verbindung stehende Fragen an. Darüber hinaus muss sich die Diskussion auf allgemeinere Fragen aus dem Umfeld der Dissertation beziehen. Die Disputation soll mindestens 60 und höchstens 90 Minuten dauern. Nach der Disputation werden die Note für die Disputation sowie die Gesamtnote festgelegt.
Letzte Schritte (vorläufige Bescheinigung, Veröffentlichung, Urkunde)
Nach der Festsetzung der Gesamtnote durch die Prüfungskommission erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung, in dem der Titel Ihrer Dissertation sowie die jeweiligen Noten festgehalten werden. Nach Erhalt der vorläufigen Bescheinigung dürfen Sie den Doktortitel noch nicht führen.
Spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Vollzug der Promotion ist die Dissertation zu veröffentlichen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, kann durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses diese Frist auf Antrag verlängert werden. Die Anzahl der von Ihnen einzureichenden Exemplare hängt von der Form der Veröffentlichung ab. Hierüber informiert Sie die Ansprechpartnerin des Studien- und Prüfungsbüros.
Nach der Veröffentlichung der Dissertation werden Promotionsurkunden in deutscher und in englischer Sprache ausgestellt. Es werden das Promotionsfach, der Titel Ihrer Dissertation, die jeweiligen Noten und das Datum der Disputation aufgeführt. Nach Erhalt dieser Urkunde sind Sie berechtigt, den Doktortitel zu führen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Bitte beachten Sie die Richtlinien der guten wissenschaftlichen Praxis.
Informationen hierzu finden Sie unter: