Studieneignungstest
Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie zum WS 2023/24
Die Universität Hamburg berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie im WS2023/2024 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 51 Prozent und durch das Testergebnis des BaPsy-DGPs maximal weitere 49 Prozent erreicht werden.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 20.02.2023 bis einschließlich 20.04.2023 12 Uhr unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im Jahr 2023 an zwei Tagen im Mai an einem der ausgewiesenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.
Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Weitere Informationen können Sie zudem der DGPs-Seite https://www.dgps.de/psychologie-studieren/infos-zum-studium/studieneignungstest-psychologie/ entnehmen.
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der DGPs und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Universität Hamburg akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als fünf Jahre sind.
Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Universität Hamburg wird der Prozentrang verwendet.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.
Hinweise:
Bewerbungen von Personen, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind, ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.
Für Zweitstudienbewerbungen gibt es laut Hamburger Hochschulzulassungsgesetz kein gesondertes Verfahren, d.h. an der Uni Hamburg ist auch für diese Gruppe der Studieneignungstest ein Kriterium und wir empfehlen eine Teilnahme.
Auch für beruflich Qualifizierte nach § 37 und § 38 ist der Studieneignungstest ein Kriterium und eine Teilnahme wird ebenfalls empfohlen.
Allgemeine Informationen zu dem Test können Sie auch den folgenden Pressemitteilungen (PDF 25.01.2023) (PDF 02.02.2023) entnehmen.