Reform Psychotherapeutenausbildung
An der Universität Hamburg wurde der reformierte Bachelorstudiengang Psychologie (ab WiSe 2020/21) sowie der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (ab WiSe 2023/24), der für die Approbation qualifiziert, eingeführt.
Studierende, die ihren Bachelor of Science Psychologie vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen haben, können ihre Approbation zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten nach dem bisherigen System bis zum Jahr 2032 abschließen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und die Universität Hamburg haben gemeinsam eine tragfähige Lösung beschlossen, um interessierte Studierende des Studiengangs Psychologie für den Reformstudiengang Psychotherapie nachzuqualifizieren. Für die Teilnahme an der Nachqualifizierung musste bis zum 31.01.2022 ein Antrag beim Studienbüro Psychologie und Bewegungswissenschaft eingereicht werden. Weitere Informationen sowie ein FAQ zum Thema Nachqualifizierung finden Sie in der rechten Menüleiste.
Dennoch bitten wir zu beachten:
Eine Nachqualifizierung/ ein Prüfungsordnungswechsel war nur möglich, wenn der:die Student:in noch immatrikuliert war! Wenn man den regulären Abschluss im SoSe 2021 erreicht hätte, wären bspw. mindestens zwei klinischen Module, die Veranstaltungen in Psychopharmakologie sowie ein klinisches Praktikum von min. 10 Wochen (in Teilen oder gänzlich) nachzuholen. Die Angebote für diese Veranstaltungen fanden erstmalig im SoSe 2022 statt. D.h. hier ist mit einer (individuellen) Studienzeitverlängerung von ca. 2 Semestern zu rechnen.
Um die allgemeinen Entwicklungen zu verfolgen, empfehlen wir Ihnen die Seite der DGPs: https://psychotherapie.dgps.de/ sowie des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html - auf dieser Seite finden Sie auch den Gesetzestext. Ergänzende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Bundestherapeutenkammer: https://www.bptk.de/
Was ist passiert?
Die Psychotherapieausbildung und somit auch das Psychotherapeutengesetzt ist reformiert worden. Das hat auch für unser Institut für Psychologie an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg Konsequenzen.
Kurze Einführung
Seit 1998 regelt das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) die Ausbildung der Psychotherapie durch Psychologische Therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode (2013–2017) wurde festgehalten, dass das Psychotherapeutengesetz und die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung des Psychologischen Psychotherapeut grundlegend überarbeitet werden sollen. Am 26. September 2019 wurde das Gesetz dann im Bundestag verabschiedet.