Reform Psychotherapeutenausbildung
(Stand: 9.12.2021)
An der Universität Hamburg wurde der reformierte Bachelorstudiengang Psychologie, der für die Approbation qualifiziert, zum WiSe 2020/21 eingeführt!
An der UHH startete der reformierte, an das PsychThG angepasste, polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie zum WiSe 2020/21. Dieser Studiengang erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für die zukünftige Psychotherapeutenausbildung. Die Akkreditierung sowie die berufsrechtliche Anerkennung durch die Sozialbehörde sind erfolgt.
Der Studienverlaufsplan und die Fachspezifischen Bestimmungen finden Sie unter:
Studierende, die ihren Bachelor of Science Psychologie vor dem Wintersemester 20/21 begonnen haben, können ihre Approbation zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten nach dem bisherigen System bis zum Jahr 2032 abschließen. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und die Universität Hamburg haben gemeinsam eine tragfähige Lösung beschlossen, um interessierte Studierende des Studiengangs Psychologie für den Reformstudiengang Psychotherapie nachzuqualifizieren. Die Nachqualifizierung wird ab dem Sommersemester 2022 für zwei Jahre angeboten. Weitere Informationen sowie ein FAQ zum Thema Nachqualifizierung finden Sie in in der rechten Menuleiste.
Dennoch bitten wir zu beachten:
Eine Nachqualifizierung/Prüfungsordnungswechsel ist nur möglich, wenn der:die Student:in noch immatrikuliert ist! Unabhängig von Ihrem Leistungsstand, gilt Ihr Studium offiziell erst als abschlossen, wenn Sie Zeugnisunterlagen erhalten haben. Eine Exmatrikulation erfolgt nach Ausstellung der Zeugnisunterlagen jeweils zum Ende des Semesters. Das Abschlussdatum auf den Zeugnisunterlagen entspricht nicht dem Exmatrikulationsdatum, sondern dem der letzten Prüfung (Bachelorarbeit). Bei bestehender Immatrikulation sind weiterhin Semesterbeiträge zu zahlen, diese werden (unabhängig vom Abschlussdatum) nicht rückwirkend erstattet.
WICHTIG: Das bedeutet für das Zeugnisverfahren: Zeugnisse werden nicht mehr automatisiert, sondern ausschließlich auf Antrag (siehe hierzu den Formularschrank des Studienbüros unter https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/studien-und-pruefungsbuero/downloadbereich-stup.html) ausgestellt!
Wenn man den regulären Abschluss im SoSe 2021 erreicht hätte, wären bspw. mindestens zwei klinischen Module, die Veranstaltungen in Psychopharmakologie sowie ein klinisches Praktikum von min. 10 Wochen (in Teilen oder gänzlich) nachzuholen. Die Angebote für diese Veranstaltungen werden voraussichtlich erstmalig im SoSe 2022 stattfinden. D.h. hier ist mit einer (individuellen) Studienzeitverlängerung von ca. 2 Semestern zu rechnen.
Die Umsetzung des Approbationsstudiums Psychotherapie wird gemäß des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes weiter fortgeführt. Die Finanzierung wurde von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke am 09.06.2021 zugesagt. Damit ist die notwendige Ausschreibung der Professur für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zurzeit in der Vorbereitung und wir gehen davon aus, diese Professur zum Ende Sommersemester 2022 besetzen zu können.
Der neue Master für klinische Psychologie und Psychotherapie ist in Vorbereitung, sodass er voraussichtlich ab WiSe 2023/24 starten kann. Neben dem Master für klinische Psychologie und Psychotherapie, wird der derzeitige Master Psychologie reformiert und parallel angeboten werden.
Um die allgemeinen Entwicklungen zu verfolgen, empfehlen wir Ihnen die Seite der DGPs:
https://psychotherapie.dgps.de/
https://studium.dgps.de/infos-zum-studium/faq-zur-reform-des-psychotherapeutengesetzes
und des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html - auf dieser Seite finden Sie auch den Gesetzestext.
Ergänzende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Bundestherapeutenkammer: https://www.bptk.de/
Was ist passiert?
Die Psychotherapieausbildung und somit auch das Psychotherapeutengesetzt ist reformiert worden. Das hat auch für unser Institut für Psychologie an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg Konsequenzen. An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Veränderungen.
Kurze Einführung
Seit 1998 regelt das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) die Ausbildung der Psychotherapie durch Psychologische Therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode (2013–2017) wurde festgehalten, dass das Psychotherapeutengesetz und die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung des Psychologischen Psychotherapeut grundlegend überarbeitet werden sollen.
Am 26. September 2019 wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet.