Kooperationen im Rahmen der reformierten Psychologie-Studiengänge
Herzlich Willkommen auf der Kooperationsseite des Praktikumsbüros!
Werden Sie Kooperationseinrichtung
Vorteile eines Kooperationsvertrages
… für die Studierenden: Hohe Ausbildungsstandards, aufeinander abgestimmte Theorie- und Praxismodule, feste Praktikumsangebote unterstützen dabei, das Studienziel in der Regelstudienzeit zu erreichen und schneller in den Arbeitsmarkt starten zu können.
… für die Universität: Zeitsparende Abläufe durch feste Verträge, Abstimmung zwischen Lehre und Praxis ermöglicht passgenaue Ausbildung und unbürokratische Anpassungen im Betrieb.
… für Sie als Einrichtung: Jährlich sehr gut ausgebildete PraktikantInnen, die umfassend klinisch vorgebildet sind und einen hohen Leistungsstand vorweisen können. Individuelle Absprachen zur Vertragsgestaltung sind möglich. Regelmäßige Austauschtreffen werden zur gemeinsamen Diskussion von Herausforderungen angeboten und ermöglichen kurzfristige Anpassungen. Durch die Praktika lernen Sie die Studierenden mit all ihren Stärken kennen und legen den Grundstein für künftige Arbeitsverhältnisse.
… für die Gesellschaft: Gut ausgebildeter psychotherapeutischer Nachwuchs hilft dabei den steigenden Bedarf in diesem Bereich zu decken und zeitnahe, fundierte und hochwertige Behandlungen zu ermöglichen.
Praktika im reformierten Bachelorstudium
1 Orientierungspraktikum (150h, Teilzeit möglich, Dauer in Vollzeit: 4 Wochen)
Ziele gem. §14(1) PsychThApprO:
- Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung.
- Erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung.
- Aufzeigen der grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der strukturellen Maßnahmen zur Patientensicherheit.
Voraussetzungen gem. §14(3) PsychThApprO:
„Das Orientierungspraktikum findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.“
2 Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQTI) – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie (240h, Teilzeit möglich, Dauer in Vollzeit: 6 Wochen)
Ziele gem. §15(1-2) PsychThApprO:
- Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
- Vermittlung grundlegender Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Voraussetzungen gem. §15(5) PsychThApprO:
„Die berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind:
- in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung,
- in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder
- in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.“
Praktikum im reformierten Masterstudium
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung (BQTIII – hier nur klinischer Teil, 450h, Teilzeit möglich, Dauer in Vollzeit: 12 Wochen)
Ziele gem. §18(2) PsychThApprO:
Die studierenden Personen sind während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten umzusetzen.
Auflistung der zu erbringenden Teilleistungen im Rahmen des BQTIII
Voraussetzungen gem. §18(5) PsychThApprO:
„Die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie findet in Hochschulambulanzen, Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt statt. Die Anleitung der Studierenden nach Absatz 2 erfolgt durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde.“