Forschungskolloquium innerhalb des Masterabschlussmoduls
Ziel des Forschungskolloquiums ist es, einen Einblick in aktuelle Themen psychologischer Forschung zu erhalten. Wir versuchen Ihnen mit dem Kolloquium maximale Flexibilität und Freiheit in der Wahl von Themen zu geben, die Sie besonders interessieren. Dies kann auch die Wahl eines Bachelor- bzw. Masterarbeitsthemas erleichtern. Auf dieser Webseite wird eine Liste der öffentlichen Vorträge permanent aktualisiert. Zudem können Sie an den Veranstaltungen der Vortragsreihe "Psychologische Wissenschaft" teilnehmen. Alle Studierenden des Instituts sind zu diesen Veranstaltungen eingeladen!
Prof. Dr. Martin Spieß
Möchten Sie einen Vortrag ankündigen lassen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Titel des Vortrags, Vortragendem:r, Ort und Zeit sowie Veranstalter:in an: Studienbuero.psychologie@uni-hamburg.de(Studienbuero.psychologie"AT"uni-Hamburg.de) .
Forschungskolloquium/Abschlussmnodul Timeline
Das Abschlussmodul unterteilt sich in den Bereich Forschung und in den Bereich Abschluss:
- Ab 1. Fachsemester Besuch 7 freier Vorträge im Forschungskolloquium (FoKo) möglich (Bescheinigung über Laufzettel).
- Ab 3. Fachsemester Anmeldung über STiNE für festes Kolloquium mit 7 weiteren Terminen (Bescheinigung der Termine über STiNE oder Laufzettel möglich). Termine mit Anwesenheitspflicht werden jeweils im Kolloquium festgelegt. (Es ist prinzipiell auch möglich, alle 14 innerhalb eines FoKos zu belegen. Dabei ist aber zu beachten, dass einzelne FoKos aus organisatorischen Gründen nur 12 Termine pro Semester anbieten.)
- Studierende:r bestimmt Beginn Abschlusssemester durch eigenständige Anmeldung zum Abschlusskolloquium. Dort werden 14 Termine besucht sowie der Vortrag zur eigenen Masterarbeit gehalten.
- Im Semester des Abschlusskolloquiums: Anmeldung zur Abschlussarbeit beim Studienbüro (mit Anmeldeformular), Einbuchung in STiNE durch Studienbüro in Modul „Abschlussmodul“ (Achtung Modulvoraussetzungen werden geprüft)
- Nachweis erfolgreiche Teilnahme Abschlusskolloquium durch Lehrende in STiNE
- Nachweis erfolgreiche Teilnahme Forschungskolloquium durch Laufzettel, einzureichen im Studienbüro nachdem Sie sich zum Abschlusskolloquium angemeldet haben . In Zeiten von Online-Lehre keine Unterschriften auf dem Laufzettel. Lehrende legen Teilnehmerlisten an und reichen diese an das Studienbüro weiter, so dass Richtigkeit der Laufzettel überprüft werden kann.
Verbindliche Termine
Im 3. Semester melden Sie sich innerhalb der Anmeldephasen in STiNE zum Forschungskolloquium (LV-Nr. 71-03.700, je eine Kleingruppe pro Arbeitsbereich) an. Bitte vergeben Sie dabei Präferenzen für die Kleingruppen, die Sie am meisten interessieren, und schließen Sie diejenigen aus, an denen Sie nicht teilnehmen möchten. Wenn Sie als Teilnehmer:in in das Forschungskolloquium eines Arbeitsbereichs aufgenommen werden, sind Sie verpflichtet, an den jeweils festgelegten Terminen teilzunehmen. In der ersten Sitzung im Semester wird bekannt gegeben, wie viele (bis zu 7 Termine) und welche Termine verbindlich sind. Darüber hinaus können Sie natürlich auch gerne freiwillig weitere Sitzungen des Kolloquiums besuchen.
Übersicht Vorträge
VORTRÄGE IM SOMMERSEMESTER 2023
(Stand: 20.03.2023)
Zusätzlich zu den hier aufgeführten Vorträgen können Sie an den Institutseigenen Veranstaltungen der Vortragsreihe "Psychologische Wissenschaft" teilnehmen.
Möchten Sie einen Vortrag ankündigen lassen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Titel des Vortrags, Vortragendem:r, Ort und Veranstalter:in an: webmaster.pb@uni-Hamburg.de .
Die Vorträge aus dem WS 22-23 wurden in das "Archiv" (s.u.) verschoben |
|
05.04.2023, |
Titel: "Cognitive Reappraisal of Emotional Memories"Vortragende:r: Prof. Dr. Kevin S. LaBar, Duke University |
07.06.2023, 16:00 - 17:30 Uhr |
Titel: to be announcedVortragende:r: Prof. Talma Hendler, Tel Aviv University |
05.07.2023, |
Titel: “Overactive Error Monitoring as a Transdiagnostic Risk Marker for Psychopathology”Vortragende:r: Prof. Dr. Anja Riesel, Universität Hamburg |
Archiv Vorträge der vorherigen Semester
Vorgehen Berufungsvorträge
Bei Teilnahme an den Berufungsanhörungen, werden nicht einzelne Unterschriften auf Ihrem Laufzettel gesammelt, sondern eine Gesamtliste wird durch die Fakultätsverwaltung an das Studienbüro gegeben.
Beim Einreichen Ihres vollständigen Laufzettels nachdem Sie sich zum Abschlusskolloquium angemeldet haben, weisen Sie bitte darauf hin, dass der Nachweis für die Anhörung dem Studienbüro bereits vorliegt. Machen Sie dazu nur einen Vermerk im Laufzettel (Datum/Titel der Anhörung).
Öffentliche Vorträge
Die restlichen Termine können Sie im Laufe Ihres gesamten Studiums frei aus öffentlichen Vorträgen wählen. Zu Beginn des 3. Semesters wird in der ersten Sitzung des angemeldeten Kolloquiums bekannt gegeben, wie viele öffentliche Vorträge (mind. 7 Vorträge) Sie besuchen müssen. Auf dieser Webseite werden öffentliche Vorträge aufgelistet, die Sie sich für das Forschungskolloquium anrechnen lassen können. In jedem Semester teilen uns Arbeitsbereiche Vorträge mit, die für ein breiteres psychologisches Publikum interessant sind. Die Vorträge nehmen wir dann ins Programm auf und geben sie auf dieser Webseite bekannt. Sie können und sollen vom 1. Semester an öffentliche Vorträge besuchen, die Sie interessieren. Mit dem Sammeln sollten Sie nicht zu spät im Studium beginnen. Denn je früher Sie anfangen, desto gezielter können Sie Vorträge Ihren Interessen gemäß auswählen.
Auslandsaufenthalt
Wenn Sie das 3. Semester im Ausland verbringen werden, besteht die Möglichkeit, an der auswärtigen Universität eine Veranstaltung zu belegen, die inhaltlich und vom Umfang (ECTS) her einem Forschungskolloquium entspricht, und diese dann als äquivalent anrechnen zu lassen. Hierfür müssen Sie sich noch vor(!) Ihrem Auslandsaufenthalt mit uns (dem Modulverantwortlichen) in Verbindung setzen, um die im Ausland zu erbringenden Leistungen abzusprechen.
Alternativ können Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt in den Arbeitsbereichen erfragen, ob Sie statt an einem Forschungskolloquium im 3. Fachsemester an einem Abschlusskolloqium im 2. oder 4. Fachsemester teilnehmen dürfen und sich diese Teilnahme für das Forschungskolloquium anrechnen lassen können. Sie sollten dann bis zu 7 Terminen verbindlich vereinbaren und sich Ihre Teilnahme auf dem Laufzettel bescheinigen lassen. (Für die restlichen Termine besuchen Sie wie üblich die öffentlichen Vorträge, die auf dieser Webseite aufgelistet sind.)
Bitte beachten: Die genannte Alternative ersetzt nicht die Teilnahme am Abschlusskolloquium in dem Arbeitsbereich, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben.
Laufzettel
Wenn Sie alle 14 Termine besucht haben, reichen Sie den Nachweis über das Kontaktformular im Studien- und Prüfungsbüro ein, nachdem Sie sich zum Abschlusskolloquium angemeldet haben. Erst dann können die Leistungspunkte für das Forschungskolloquium im Abschlussmodul angerechnet werden. Für den Nachweis dient ein Laufzettel, den Sie von der Webseite herunterladen können.
In Covid-19-Zeiten ist das Verfahren wie folgt:
Sie füllen weiterhin gewissenhaft den Laufzettel aus.
Damit das Studien- und Prüfungsbüro prüfen kann, ob Ihre Einträge korrekt sind, leiten die Arbeitsbereiche die Teilnehmendenlisten aus den Kolloquien und von den Vorträgen an das Prüfungsbüro weiter. Bei der Einreichung Ihres Antrags auf Zulassung zur Abschlussarbeit gleichen die Mitarbeiter:innen des Prüfungsbüro Ihren Lauzetttel mit den Teilnehmendenlisten ab.
Sobald es wieder Präsenzlehre gibt, wird das Verfahren wie bisher durchgeführt:
Wenn Sie an einem öffentlichen Vortrag teilnehmen, bringen Sie den Laufzettel mit. Nach dem Vortrag lassen Sie sich die Teilnahme auf dem Laufzettel bescheinigen, d. h. durch Stempel bzw. Unterschrift der Lehrpersonen des Arbeitsbereichs, der den Vortrag organisiert. Die Teilnahme an den verbindlichen Terminen im Arbeitsbereich müssen Sie sich ebenfalls auf dem Laufzettel bescheinigen lassen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Laufzettel sorgfältig aufzubewahren und im Original einzureichen. Es werden keine Anwesenheitslisten in den öffentlichen Vorträgen geführt, so dass verloren gegangene Nachweise nicht von uns ersetzt werden können.