Krankheitsbedingte Einschränkungen
4. März 2024
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei der Bearbeitung von Anfragen zur Zeit krankheitsbedingt zu Verzögerungen kommt.
Die telefonische Sprechstunde muss vorerst entfallen. Bitte nutzen Sie immer das Kontaktformular.
Bitte beachten Sie zu dem Thema: "Abschlusszeugnis des Erststudiums zum Beleg des Abschlusses des Studiums".
Falls ihr Abschlusszeugnis bei der Zulassung noch nicht vorhanden war, muss dies bis spätestens zum Ablauf des 1. Fachsemesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgereicht werden. Hinweis: Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im 1. Fachsemester des Masters den Abschluss erwerben werden, werden die Zeugnisdaten automatisch übermittelt. D.h. der Zeitpunkt der Antragstellung im Studienbüro ist entscheidend und eine Übermittlung findet nach und nach statt.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!