Allgemeine Information zum Praktikum
Das psychologische Pflichtpraktikum dient vor allem der persönlich inhaltlichen Fort- und Weiterbildung der Studierenden. Hierzu gehört es, (erworbene) Kompetenzen, Konzepte und Theorien handlungspraktisch umzusetzen. Eine reine Hospitation genügt diesen Anforderungen nicht. Nähere Angaben zu Zweck und Inhalt des Praktikums machen die Fachspezifischen Bestimmungen (Modul "Berufsorientierung") und in Ergänzung hierzu die vom Prüfungsausschuss beschlossenen Abstimmungsvorgaben.