29. Oktober 2019, von Barbara Busch
Bei der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt zu beachten
Herzlich willkommen zurück in Hamburg!
Damit der Rest der Fördergelder an Sie überweisen werden kann, erwartet der DAAD als fördernde Institution von Ihnen, dass Sie folgende Unterlagen in "Mobility Online" hochladen bzw. einreichen:
- Sie laden die von der Gastuniversität unterschriebene Confirmation of Stay (Part I und Part II) in "Mobility Online" hoch
- das Learning Agreement Part I und/oder Learning Agreement Part II laden Sie vollständig ausgefüllt und von allen Seiten unterschrieben in "Mobility Online" hoch.
- das Transcript of Records der Gastuniversität laden Sie in "Mobility Online" hoch, falls das Original direkt an Sie geschickt wurde.
- eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für das Semester Ihres Auslandsaufenthaltes laden Sie in "Mobility Online" hoch. Bei einem Aufenthalt über zwei Semester laden Sie bitte auch die Immatrikulationsbescheinigung Ihres Rückkehr-Semesters hoch.
Außerdem müssen Sie an den folgenden Umfragen teilnehmen:
- Teilnahme am Online EU-Survey. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Sie haben 6 Tage Zeit um ihn zu bearbeiten.
- Teilnahme am zweiten Teil des Online-Sprachtest "OLS" (Sie erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme aus der Abteilung für Internationales). Wichtig: diese Aufforderung kann aus technischen Gründen nicht wiederholt an Sie versendet werden, daher ist es wichtig, dass Sie sofort nach Erhalt an dem Sprachtest teilnehmen. Halten Sie unbedingt die Fristen ein, die Restgelder werden sonst nicht an Sie ausgezahlt!
Sollten Sie am Sprachtest oder dem EU-Survey nicht teilnehmen oder die Unterlagen nicht hochladen, behält der DAAD die zweite Rate der Fördergelder ein oder fordert im schlimmsten Fall sogar alle bereits erhaltenen Fördergelder zurück.
PIASTA bietet übrigens ein Seminar für Rückkehrer an.