An- und Abmeldung zu bzw. von Prüfungen
28. November 2023
Vom 01.12.2023 an können Sie sich bis max. drei Wochen (21 Tage) vor dem ersten Prüfungstermin im Semester von der jeweiligen Prüfung abmelden und zum einem nächsten Prüfungstermin anmelden. Für den zweiten Prüfungstermin im Semester endet die Abmeldefrist eine Woche vor dem Klausurtermin.
Nach Ablauf der 21 Tage- bzw. 7 Tage-Deadline ist es nicht mehr möglich, sich zu einem Prüfungstermin anzumelden!
HINWEIS: Nehmen Sie an einer Prüfung teil, obwohl Sie nicht dazu angemeldet sind (also nicht auf der Prüferliste stehen), wird die Leistung nicht gewertet und Sie müssen die Prüfungsleistung ein weiteres Mal erbringen.
Nicht empfehlenswert ist es, sich vom ersten und zweiten Prüfungstermin abzumelden, da der nächste Prüfungstermin erst wieder in einem Jahr angeboten wird.
ACHTUNG: Sie müssen sich auf jeden Fall selbst aktiv zum nächstmöglichen Termin anmelden, nachdem Sie
- sich abgemeldet haben oder
- krank waren oder
- die Prüfung nicht bestanden haben!
Alles zum Vorgehen finden Sie in unseren FAQ und Modul- und Abschlussprüfungen.