FAQ
(Stand: 23.01.2023)
ACHTUNG: schicken Sie bitte alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben als Scan oder Foto per E-Mail via Kontaktformular. Dokumente in Papierform werden nicht mehr bearbeitet .
Modul- und Abschlussprüfungen
Abmeldung von einer Prüfung
(Stand: 13.12.2021)
Grundsätzlich ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung auch eine verbindliche Anmeldung zum ersten Prüfungstermin! Für Studierende, die ab dem WiSe 2014/15 immatrikuliert wurden, besteht die Möglichkeit, sich bis spätestens drei Wochen vor einem 1. Prüfungstermin eigenständig abzumelden. Wenn Sie sich einmal abgemeldet haben, können Sie sich nach der Deadline (drei Wochen vor dem 1. Prüfungstermin bzw. eine Woche vor der Wiederholungsprüfung im selben Semester) nicht wieder zu diesem Prüfungstermin anmelden. Sie müssen sich dann zu einem späteren Prüfungstermin anmelden.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich auch dann zum nächsten Prüfungstermin selbstständig anmelden, wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, einen Prüfungstermin versäumt haben oder aus Krankheitsgründen nicht anwesend waren.
Die Ab- bzw. Anmeldefrist wird in STiNE nicht nur mit einem Datum, sondern auch mit der Uhrzeit 00:00 angegeben (z.B. 17.04.2017, 00:00).
00:00 bezeichnet den Tagesbeginn des Tages, bis zu dem eine Ab- oder Anmeldung möglich ist. Der letzte Tag, an dem eine Ab- bzw. Anmeldung möglich ist, ist also der vorhergehende Tag bis 24:00 Uhr (im Beispiel der 16.04.2017, 24:00).
Anmeldung zu einem anderen Prüfungstermin
(Stand: 13.12.2021)
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung sind Sie automatisch auch zum ersten Prüfungstermin angemeldet.
Wenn Sie sich von einer Prüfung abgemeldet haben oder diese nicht bestanden oder (aus Krankheitsgründen) gefehlt haben, müssen Sie sich mit den folgenden Fristen in STiNE selbstständig wieder zu der Prüfung anmelden:
- bis eine Woche vor dem zweiten Prüfungstermin im selben Semester
- bis spätestens drei Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin im Folgejahr.
Die erneute Anmeldung zu einer Prüfung ist im Wintersemester frühestens ab dem 01.12. und im Sommersemester ab dem 01.05. möglich!
Die Möglichkeit zur Abmeldung von Prüfungen besteht für Studierende, die ab dem WiSe 2014/15 immatrikuliert wurden.
Die Ab- bzw. Anmeldefrist wird in STiNE nicht nur mit einem Datum, sondern auch mit der Uhrzeit 00:00 angegeben (z.B. 17.04.2017, 00:00).
00:00 bezeichnet den Tagesbeginn des Tages, bis zu dem eine Ab- oder Anmeldung möglich ist. Der letzte Tag, an dem eine Ab- bzw. Anmeldung möglich ist, ist also der vorhergehende Tag bis 24:00 Uhr (im Beispiel der 16.04.2017, 24:00).
Ihre Prüfungen finden Sie immer unter dem Semester, in dem Sie sich zu dem Modul angemeldet hatten. Wenn die Anmeldung zum Modul z.B. im WiSe 20/21 erfolgt ist, finden Sie die zugehörige Prüfung unter WiSe 20/21.
Prüfungsteilnahme ohne vorherige (Wieder-)Anmeldung
(Stand: 29.11.2023)
Sofern Sie an einer Prüfung teilnehmen, zu der Sie nicht angemeldet sind, wird die Prüfungsleistung nicht gewertet. Dies gilt für alle Studierenden.
Prüfen Sie also bitte vor jeder Prüfung, ob Sie dazu angemeldet sind, bzw. sich dazu angemeldet haben.
Nachteilsausgleich und sog. "Härtefälle"
Studierende mit chronischen Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen melden sich bitte bei Frau Gattermann-Kasper. Diese stellt ein Gutachten aus, dem wir entnehmen können, in welcher Weise wir Sie während Ihres Studiums unterstützen können.
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen, die von Frau Gattermann-Kasper empfohlen werden, müssen dem Prüfungsbüro 6 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben werden, damit ein entsprechender Bescheid für die Arbeitsbereiche erstellt werden kann. Dieser Bescheid muss 2 Wochen vor Prüfungsantritt an die zuständigen Arbeitsbereiche/Lehrenden übermittelt werden. Spätere Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt bzw. die genehmigen Maßnahmen treten dann außer Kraft.
Ein Nachteilsausgleich bei der Veranstaltungswahl (sog. "Härtefall" ) wird am Institut für Psychologie Studierenden mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Teilzeitstudierende, Tutor:innen, Spitzensportlern sowie Studierenden mit chronischen Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen gewährt. Um Planungssicherheit für Ihr Studium zu haben, können Sie einen Antrag auf "Anpassung der Seminarwahlen" stellen, wenn Sie in der regulären Anmeldephase keine Ihrer drei Prioritäten bekommen haben. Beachten Sie bitte hierzu immer die Anmelde- und Antragsphase unter "Termine und Fristen" sowie die Kurzcheckliste "Anpassung von Seminarwahlen für Härtefallstudierende".
MCI,- BWL-, NF- sowie Doppelstudium-Studierende:
Sie melden sich in der ersten Woche der Anmeldephase (siehe "Termine und Fristen") mit mind. drei Prioritäten zu den gewünschten Veranstaltungen an und werden vorgezogen in die Seminare eingebucht, damit Sie größtmögliche Planungssicherheit haben (Kurzcheckliste: "Vorgezogene Seminarwahl").
Abschlusskolloquium, Abschlussarbeit und Abschlussmodul
Bitte lesen Sie auch die Prozessbeschreibung: "Abschlusskolloquium, Abschlussarbeit, Abschlussmodul".
Ausschreibungen für Abschlussarbeitsthemen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsbereiche.
BSc-Abschlussmodul
Im BSc-Abschlussmodul erbringen Sie drei Teilleistungen:
- Sie besuchen ein Abschlusskolloquium, zu dem Sie selbst sich über STiNE anmelden,
- nehmen im Rahmen dessen an Arbeitsgruppengesprächen teil und
- Sie schreiben Ihre Bachelorarbeit.
ACHTUNG: Mit der Anmeldung zum Abschlusskolloquium beginnt das Abschlusssemester, innerhalb dessen Sie die Abschlussarbeit anmelden müssen.
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit werden Sie von den Mitarbeiter:innen des Prüfungsbüro in das Abschlussmodul eingebucht.
MSc-Abschlussmodul
Im MSc-Abschlussmodul erbringen Sie vierTeilleistungen:
- Sie nehmen am Forschungskolloquium teil,
- Sie besuchen ein Abschlusskolloquium, zu dem Sie selbst sich über STiNE anmelden,
- halten im Rahmen dessen einen Vortrag zu Ihrer Masterarbeit und
- schreiben Ihre Masterarbeit.
ACHTUNG: Mit der Anmeldung zum Abschlusskolloquium beginnt das Abschlusssemester, innerhalb dessen Sie die Abschlussarbeit anmelden müssen.
Für MSc-Studierende: Mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit, geben Sie den Laufzettel, der den erfolgreichen Abschluss des Forschungskolloquiums belegt, ab und werden von den Mitarbeiter:innen des Prüfungsbüro in das Abschlussmodul eingebucht.
Vorgehen Anmeldung Abschlusskolloquium:
Sie melden sich über STiNE zunächst zum Modul „Abschlusskolloquium“ (für BSc) bzw. zum Modul „Forschungs- und Abschlusskolloquium“ (für MSc) an und priorisieren dann mindestens drei Abschlusskolloquien.
Wenn Sie mit einem Arbeitsbereich bereits verbindlich ein Thema für Ihre Abschlussarbeit abgesprochen haben, geben Sie dem Abschlusskolloquium des Arbeitsbereichs, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben werden, die erste Priorität.
Die Abschlussarbeit muss spätestens am letzten Tag des Abschlusssemesters angemeldet werden (für ein SoSe ist das der 30. September, für ein WiSe der 31. März). Das Datum der Anmeldung zur Abschlussarbeit ist grundsätzlich das Antrittsdatum - hiermit beginnt die Bearbeitungsfrist für Ihre Abschlussarbeit (BSc: 3 Monate, MSc: 6 Monate).
Ihre Abschlussarbeiten reichen Sie ab sofort ausschließlich digital per E-Mail via Kontaktformular bei der Prüfungsverwaltung ein. Ausnahme: bei Arbeiten aus dem Klinischen Bereich (KPP) müssen zusätzlich alle Datensätze via UHH Cloud hochgeladen werden. Auch muss mindestens ein gedrucktes Exemplar direkt im Arbeitsbereich eingereicht werden. (Stand: 03.03.2025)
Weitere Informationen:
- Rechtliche Grundlagen (PO, FSB) finden Sie auf den Seites des jeweiligen Studiengangs
- Formular: Anmeldung Abschlussarbeit
Klausureinsicht
Arbeitsbereiche bieten Klausureinsichtstermine an, die zeitnah nach dem ersten Prüfungstermin erfolgen. Dieser Termin ist ausschließlich Studierenden vorbehalten, die diese erste Prüfung nicht bestanden haben.
Der Einsichtnahmetermin, der nach dem Klausur-Wiederholungstermin angeboten wird, findet innerhalb von 6 Monaten statt. Außerhalb dieses Angebotes findet an den Arbeitsbereichen keine Einsicht in Prüfungen statt. Informieren Sie sich hierzu gegebenenfalls auf der Homepage des jeweiligen Arbeitsbereichs.
Weiteres regelt die aktuell geltende Prüfungsordnung.
Widerspruch bei Prüfungen
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Prüfungsform, -inhalte und/oder Bewertung nicht gerecht getroffen wurde:
- Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der/ dem Prüfer:in und besprechen Sie Ihr Anliegen
- Nutzen Sie die Möglichkeit der Klausureinsicht (siehe hierzu die entsprechende FAQ)
Sollte sich Ihr Anliegen danach nicht geklärt haben:
- Stellen Sie ggf. einen formlosen Antrag auf Neubewertung der Klausur durch den/ die Prüfer:in und reichen Sie diesen im Studienbüro ein.
- Sie erhalten dann über das Studienbüro die Mitteilung über das weitere Verfahren.
Sollte Ihr Anliegen auch dann nicht geklärt worden sein:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Widerspruch beim Prüfungsausschussvorsitz, Herrn Martin Spieß (martin.spiess"AT"uni-hamburg.de) sowie CC an Frau Andrea Windisch (andrea.windisch"AT"uni-hamburg.de).
- Beschreiben Sie in Ihrem Widerspruch den Sachverhalt und Ihre Forderung möglichst detailliert
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch das Studienbüro. Sobald Ihr Antrag im Prüfungsausschuss behandelt wurde, erhalten Sie eine elektronische Nachricht aus dem Studienbüro.
Krankmeldung
Mit der Anmeldung zu einem Modul, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, an einer Prüfung teilzunehmen. Wenn Sie an dieser nicht teilnehmen können, weil Sie erkranken, haben Sie eine Bescheinigung über die Erkrankung (Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – mit Hinweis auf die betroffenen Prüfungen und Nennung Ihrer Matrikelnummer über das Kontaktformular im Prüfungsbüro einzureichen. Bitte die Matrikelnummer auch direkt auf der ärztlichen Bescheinigung vermerken.
Bitte beachten Sie: Universitäten können nicht auf die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen zugreifen; es erfolgt hier keinerlei Weiterleitung an das Studienbüro. Stattdessen können Sie die für Sie bestimmte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis verwenden. Den darauf eingetragenen Diagnoseschlüssel können Sie vor dem Scan abdecken.
Reichen Sie eine Krankmeldungen später als drei Werktage nach stattgefundener Prüfung ein, wird die Leistung mit "nicht bestanden" gewertet und Sie verlieren diesen Prüfungsversuch.
Spätestens nach drei Nachweisen über die Prüfungsunfähigkeit für ein und dieselbe Modulprüfung wird ein qualifiziertes ärztliches Attest gefordert. Eine einfache Krankmeldung wird dann nicht mehr anerkannt.
Falls Sie während der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit erkranken, müssen Sie rechtzeitig VOR dem festgesetzten Abgabedatum einen Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs richten (s. Prüfungsordnung) und in der Prüfungsverwaltung über das Kontaktformular einreichen.
Beantragen Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um mehr als eine Woche (B.Sc.) bzw. drei Wochen (M.Sc.), ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines qualifizierten ärztlichen Attestes (s.o.) vorzulegen. Ein einfaches ärztliches Attest ist dann nicht ausreichend.
Finanzielle Förderung für Masterarbeiten
Anträge zur finanziellen Förderung von Masterarbeiten müssen jeweils bis zum 1. Mai oder 1. November eines jeden Jahres vorliegen. Die Kommission zur Vergabe der Fördergelder trifft sich zweimal jährlich, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden. Um einen Antrag zu stellen, senden Sie Ihren Antrag zusammen mit dem Antragsformular an Kerstin Wagner unter kerstin.wagner@uni-hamburg.de (Anträge bitte nur in digitaler Form einreichen). Förderanträge können sowohl für zu erwartende Kosten, als auch zur Erstattung von bereits entstandenen Kosten gestellt werden.
- Anleitung finanzielle Förderung Abschlussarbeiten (PDF)
- Antrag finanzielle Förderung Abschlussarbeiten (PDF)
Unvollständige Anträge (z.B. Unterschrift des Betreuers fehlt) oder Anträge, die nicht den formalen Kriterien (siehe allgemeine Hinweise in der Anleitung zum Antrag) entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Erstattet werden nur Kosten, die ausreichend begründet und spezifiziert werden. Es muss nachvollziehbar sein, warum die Ausgaben für die Durchführung des Projekts notwendig sind (warum die Probanden z.B. nicht über SONA rekrutiert werden können). Außerdem muss ersichtlich sein, für was konkret die Kosten anfallen (z.B. Anzahl der Versuchspersonen, Dauer der Experimente). Für voraussichtlich anfallende Kosten (z.B. Übersetzungskosten) werden Kostenvoranschläge benötigt. Pauschalbeträge (z.B. ca. 200,- € für „Reisekosten“) werden nicht übernommen.
Antragskriterien
Entscheidend für eine Bewilligung ist, ob die Ausgaben für die Durchführung des Projektes tatsächlich notwendig sind. Hohe Priorität bei der Förderung hat zum Beispiel die Rekrutierung von speziellen Probandengruppen (z.B. Patienten). Keine Rolle bei der Bewilligung spielen das Fachgebiet innerhalb der Psychologie, in dem die Arbeit angesiedelt ist, die wissenschaftliche Qualität der Arbeit, sowie die finanziellen Mittel der Antragstellerin/des Antragstellers.
Kosten
Beantragt werden kann eine Förderung bis zu einer Höhe von 500,- €. Erstattet werden nur außergewöhnliche Kosten (z.B. Bezahlung von Probanden, Materialkosten). Nicht erstattet werden Kosten für Schreibarbeiten (z.B. Transkription von Interviews), Kopier- und Bindekosten, Fortbildungsmaßnahmen (z.B. Workshops), Teilnahme an Konferenzen sowie Kosten für Arbeitsmaterial, das am Fachbereich vorhanden ist (z.B. Testverfahren). Die Mittel stehen für ein Jahr nach Benachrichtigung über die Bewilligung zur Verfügung.
Wer entscheidet über den Antrag?
Über die Bewilligung der Anträge entscheidet die Kommission zur Vergabe der Fördergelder. Der Kommission gehören drei Mitglieder aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen an. Alle Mitglieder tätigen ihre Arbeit für die Kommission freiwillig neben ihren weiteren Verpflichtungen in Forschung und Lehre.
Lehrveranstaltungen
Anwesenheitspflicht
Laut Prüfungsordnung und Fachspezifischen Bestimmungen besteht für Seminare und Übungen grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Sollten Sie fehlen müssen, melden Sie dies bitte auch unverzüglich der:dem jeweiligen Lehrenden.
Beachten Sie dabei, dass Sie ab einem Fehlzeitenumfang von mehr als 15% (das entspricht bei Veranstaltungen mit wöchentlichem Turnus 2 Sitzungen à 2 SWS = 3 Zeitstunden) "inaktiv" gesetzt werden und dann die (Teil-)Prüfungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, wodurch sich Ihr Studium verlängern kann.
Die:der Lehrende kann eine Kompensation von Fehlzeiten durch Ersatzleistungen festlegen, sofern Ihr Fehlen nicht von Ihnen zu vertreten ist (z.B. Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen). Die Entscheidung für eine Ersatzleistung ist immer eine Einzelfallentscheidung und davon abhängig, ob ein Nichtverschulden der Versäumnisse glaubhaft gemacht werden konnte. Die Ersatzleistung soll es den Lehrenden ermöglichen zu beurteilen, ob Sie die Inhalte der Fehltermine nachgearbeitet haben. Der Umfang der Ersatzleistung liegt im Ermessen der:des Lehrenden und kann zur Kompensation aller Fehltermine dienen.
Es besteht keine Kompensationsmöglichkeit, wenn die Fehlzeiten in Ihrer Person begründet liegen (z.B. durch Tätigkeiten neben einem universitären Vollzeitstudium) oder die versäumte Präsenzzeit der Natur oder dem Umfange nach nicht durch Selbststudium/ Ersatzleistung auf- bzw. nachholbar ist.
Masterstudierende, die im Vorwege wissen, dass es praktikumsbedingt zu Fehlzeiten in einem Seminar kommen wird, informieren die Lehrenden bitte frühzeitig und vereinbaren ggfs. eine Ersatzleistung mit diesen. Zudem wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbetreuung.
Freier Wahlbereich (Fachfremde)
"Fachfremde" können die Vorlesungen der BSc-Grundlagenfächer (im Studienplan altrosa markiert) hören und lassen ihre Anwesenheit auf einer Teilnehmerliste abzeichnen. Die Möglichkeit an Prüfungen teilzunehmen besteht nicht. Für den nachgewiesenen, vollständigen Besuch einer Vorlesung erhalten sie 1 LP.
Freier Wahlbereich (Psychologiestudierende)
(Stand: 03.02.2023)
Wahlbereich im Bachelor of Science Psychologie (für Prüfungsordnung ab Wintersemester 20/21) (Stand: 01.12.2023)
Prüfungsordnung ab Wintersemester 2020/21: im Rahmen des Wahlbereichs können Sie Angebote des Instituts für Psychologie wahrnehmen oder anstatt 9 Pflichtpraktikumswochen die empfohlenen 12 Wochen absolvieren, wodurch eine Anrechnung von 3 LP im Wahlbereich erfolgt.
Zudem bieten zentrale Universitätseinrichtungen wie das Sprachenzentrum, das Regionale Rechenzentrum, ggfs. auch das UKE Veranstaltungen an und kündigen diese Angebote meist außerhalb von STiNE an, z.B. durch das gedruckte Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Universität, durch Aushänge oder im Internet.
Nur in Fällen, in denen die Lehrveranstaltungsnummer mit 71-XX.xxx beginnt, sind wir die Veranstaltenden und können Angaben über Inhalte und Anmeldeprocederes machen. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die anbietende Institution. Beispiel: MBIO-W-17 Psycho-Neuro-Endokrino-Immunologie (SoSe 20) ist ein Angebot der Biologie - Sie müssen sich mit Fragen dazu also an das dortige Studienbüro wenden.
Die Leistungspunkte werden Ihrem Leistungskonto gutgeschrieben, wenn Ihre Leistung mit "erfolgreich erbracht" oder "bestanden" bewertet wurde. Für den Eintrag in Stine nutzen Sie bitte das entsprechende Formular und reichen es via Kontaktformular in der Prüfungsverwaltung ein.
Sog. "Härtefälle" und Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich bei der Veranstaltungswahl (sog. "Härtefall" ) wird am Institut für Psychologie Studierenden mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Teilzeitstudierende, Spitzensportlern, Tutor:innen sowie Studierenden mit chronischen Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen gewährt. Um Planungssicherheit für Ihr Studium zu haben, können Sie einen Antrag auf "Anpassung der Seminarwahlen" stellen, wenn Sie in der regulären Anmeldephase keine Ihrer drei Prioritäten bekommen haben. Beachten Sie hierzu bitte immer die aktuellen Anmelde- und Antragsphasen unter "Termine und Fristen" sowie die Kurzcheckliste "Anpassung von Seminarwahlen für Härtefallstudierende".
MCI,- BWL-, NF- sowie Doppelstudium-Studierende:
Sie melden sich in der ersten Woche der Anmeldephase (siehe "Termine und Fristen") zu den gewünschten Veranstaltungen an und werden vorgezogen in die Seminare eingebucht, damit sie größtmögliche Planungssicherheit haben (Kurzcheckliste: "Vorgezogene Seminarwahl").
Studierende mit chronischen Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen melden sich bitte bei Frau Gattermann-Kasper. Diese stellt ein Gutachten aus, dem wir entnehmen können, in welcher Weise wir Sie während Ihres Studiums unterstützen können.
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen, die von Frau Gattermann-Kasper empfohlen werden, müssen dem Prüfungsbüro 6 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben werden, damit die erforderlichen Maßnahmen geplant und vorbereitet werden können.
Nachmeldephase
(Stand: 03.02.2022)
In der Psychologie gibt es nur die uniweite Anmeldephase sowie die Ummelde- und Korrekturphase. Es gibt keine Nachmeldphase!
Nachrücker: Seminarwahl ohne STiNE-Zugang
1. Sie können Seminare noch während der Ummeldephase eigenständig in STiNE wählen. In den meisten Fällen erhalten Sie Ihren STiNE-Zugang noch vor Ablauf der Ummeldephase.
Das Vorlesungsverzeichnis sehen Sie online oder im Glaskasten, VMP 5, 4. OG, Aufgang B neben Raum 4094. Besuchen Sie die Veranstaltungen, die laut Studienplan (M.Sc. Psychology, M.Sc. KliPP, B.Sc.) vorgesehen sind.
An Vorlesungen und Hauptseminaren können Sie jetzt schon teilnehmen. Bitte führen Sie jedoch unbedingt Ihren Zulassungsbescheid mit sich und weisen Sie ihn ggf. vor. An Seminaren (diese haben immer eine begrenzte Teilnehmerzahl) können Sie erst teilnehmen, wenn Sie in das Seminar eingebucht sind.
2. Ist die Ummeldephase endgültig abgelaufen, nutzen Sie das für Ihren Studiengang gültige Formular "Seminarwahl nach dem Ende der Ummelde- und Korrekturphase für Nachrücker" und reichen Sie es uns via Kontaktformular ein. Wir benötigen für die Einbuchung Ihre Matrikelnummer, erst dann können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Achten Sie auch auf "Aktuelle Meldungen": https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/aktuelles/nachrueckerinfo.html
Hinweis: Wenn Sie in STiNE zum Modul und zu einer Vorlesung bzw. einem Hauptseminar angemeldet sind, sind Sie automatisch auch zu den Prüfungen angemeldet; hier finden Sie Klausurtermine. Möchten Sie sich von einer Prüfung abmelden, beachten Sie bitte die Fristen.
Ohne Seminar nach STiNE-Anmeldephase
Studierende, die zu wenige Prioritäten oder nur Prioritäten für stark nachgefragte Seminare angegeben haben, erhalten möglicherweise keinen Seminarplatz. Diese Studierenden müssen sich nach dem Listenschluss (=Zuteilung von Seminarplätzen) während der Ummelde- und Korrekturphase um Restplätze bemühen.
Wenn Sie einen Platz in einem Seminar bekommen haben, an dem Sie nicht teilnehmen können, suchen Sie sich mittels Seminarwechselantrages einen Tauschpartner.
Um die Wahrscheinlichkeit, einen Seminarplatz zu bekommen, zu erhöhen, priorisieren Sie künftig alle Veranstaltungen immer vollständig durch.
Seminarwechsel
Sofern Sie Überschneidungen in der Ummelde- und Korrekturphase nicht selbst beheben können, teilen Sie dem Studien- und Prüfungsbüro per Formular ("Seminarwechsel") mit, in welchem Seminar Sie noch einen Platz benötigen. Bitte geben Sie möglichst viele alternative Seminare an. Die besten Chancen auf einen erfolgreichen Seminarwechsel haben Sie, wenn Sie sich einen Tauschpartner suchen.
Das Formular füllen Sie aus, scannen es ein und schicken es uns über das Kontaktformular für Studierende.
Wenn Sie einen Tauschpartner gefunden haben, senden Sie das Formular bitte nur 1x pro Tauschteam.
Veranstaltungsanmeldung in STiNE
Damit Sie sich richtig anmelden und einen Seminarplatz erhalten, beachten Sie unsere Handouts zur Anmeldung in STiNE "Leitfaden: allgemein" und "Kurzcheckliste" sowie die jeweiligen Anmeldefristen vor Semesterbeginn.
Sollten Sie die Anmeldephase verpasst haben, nutzen Sie bitte die Ummelde- und Korrekturphase.
Wiederholung der Teilnahme an Vorlesungen
Wenn Sie sich als Wiederholer:in erneut zu einer B.Sc.-Vorlesung anmelden möchten, weil Sie die Klausur im vergangenen Semester nicht mitgeschrieben haben, eine Prüfung nicht bestanden haben, einen Prüfungstermin versäumt haben oder aus Krankheitsgründen nicht anwesend waren, müssen Sie sich in Ihrem Stine-Account über "Studium" -> "Anmeldung zu Veranstaltungen" -> "Extracurriculare Veranstaltungen" (ggf. erneut -> "Extracurriculare Veranstaltungen") für die Veranstaltung anmelden. Es hat seine Richtigkeit, dass die Veranstaltung, zu der Sie sich im "Extracurricularen Bereich" anmelden können, als NF-Veranstaltung ausgewiesen ist.
Zur Prüfung melden Sie sich weiterhin in der Prüfung des von Ihnen begonnenen Moduls an.
Fehlende klinische Credits für Therapeutenausbildung
Studierende, die vorhaben, nach dem Master eine Therapeutenausbildung zu absolvieren und ihren Bachelor nicht an der Universität Hamburg erworben haben, sollten beachten, dass fehlende Credits im klinischen Bereich nicht im Master nachgeholt werden können. Fehlende Credits aus dem Bachelorstudium haben zur Folge, dass die Therapeutenausbildung im Anschluss an den Master nicht absolviert werden kann.
Anerkennung externer Studienleistungen
Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen
(Stand: 07.08.2024):
Die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen erfolgt per Laufzettel, auf dem die Modulverantwortlichen (zu finden auf der Seite des jeweiligen Studienganges unter "Studienorganisation") die Äquivalenz mittels Unterschrift bescheinigen. Der unterschriebende Laufzettel wird als Scan oder Foto via Kontaktformular mit dem Betreff "Anerkennung von (externen) Leistungen" eingesandt, damit die Leistung im Leistungskonto eingetragen werden kann. Eine ausführliche Anleitung ("Prozess: Anerkennung extern erbrachter Studienleistung") finden Sie unter "Downloads" des Studien- und Prüfungsbüro.
Die Anerkennung von Leistungen, die bei einem Auslandsaufenthalt erworben wurden (z. B. Erasmus), beantragen Sie bitte per online-Antrag. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Account unter "Anträge".
Die Umrechnung von Noten, die Sie im Ausland erworben haben, erfolgt im Erasmus-Büro. Bitte schicken Sie einen Scan des ausländischen Transcript of Records sowie einen Scan des vom Modulverantwortlichen unterschriebenen Ausdruck des online-Anerkennungsantrages an: Erasmus-pb"AT"uni-hamburg.de . Sobald die Note umgerechnet wurde, bekommen Sie den Antrag als Scan zurück und reichen ihn via Kontaktformular (s.o.) ein.
Wollen Sie Abschlussarbeiten anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter:innen des Prüfungsbüro.
Versuchspersonenstunden
Versuchspersonenstunden für Psychologiestudierende der Universität Hamburg
Sie studieren an der Universität Hamburg:
Wenn Sie Ihre VP-stunden vollständig abgeleistet haben, speichern Sie einen Screenshot der Seite „My Schedule/Credits“ aus SONA und schicken Sie diesen über das Kontaktformular an das Studien- und Prüfungsbüro https://www.psy.uni-hamburg.de/studium-neu/studienbuero/kontakt/kontaktformular-studierende.html
Hinweis: die VP-Stunden können in STiNE erst dann eingebucht werden, wenn Sie auch zum EEP-Modul angemeldet sind - also i.d.R. ab dem 3. Fachsemester.
Sie studieren N I C H T an der Universität Hamburg:
Bitte beantragen Sie die für den Eintrag der VP-Stunden in Ihrem Leistungskonto nötigen Bescheinigungen bei: sonateam"AT"uni-hamburg.de
STiNE-Leistungskonto
Bei Fragen zu Ihrem Leistungskonto melden Sie sich bitte über das Kontaktformular.
Zeugnisdokumente / Abschlussarbeit / Bescheinigungen
Abgabe von Abschlussarbeiten
(Stand: 03.03.2025)
Bachelor- und Masterarbeiten sind fristgerecht und ausschließlich digital per E-Mail via Kontaktformular bei der Prüfungsverwaltung einzureichen.
Ausnahme: bei Arbeiten aus dem Klinischen Bereich (KPP) müssen zusätzlich alle Datensätze via UHH Cloud hochgeladen werden. Auch muss mindestens ein gedrucktes Exemplar direkt im Arbeitsbereich eingereicht werden.
Transcript of Records (elektronische Studienleistungsübersicht)
Den pdf-Ausdruck Ihres Transcript of Records fordern Sie bitte per Kontaktformular an. Nach ein bis zwei Tagen Bearbeitungszeit können Sie in Ihrem STiNE-Account unter > Studium > Dokumente das pdf "ToRStudiumGerWeb" abrufen.
Empfänger können die Echtheit Ihres ToRs unter http://webvs.rrz.uni-hamburg.de standortunabhängig verifizieren.
Hierzu sind das gewünschte Dokument auszuwählen (hier: Transcript of Records) und sämtliche Daten (Matr.-Nr., Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Abschluss, Studienfach, Note und Prüfcode), die im ToR enthalten sind, in das angezeigte Formular einzugeben. Bei Übereinstimmung mit den im System hinterlegten Daten wird die Echtheit des ToRs bestätigt.
Bescheinigungen für Masterbewerbung an anderen Universitäten
Bevor Sie uns Formulare zu Ihren Masterbewerbungen schicken, füllen Sie diese stets vollständig aus. Wir prüfen und unterschreiben lediglich. Wir bestätigen einen voraussichtlichen Abschluss, sofern es theoretisch möglich ist, den Bachelor bis zur genannten Frist (in der Regel bis zum Semesterende) abzuschließen.
Abschlusszeugnis
(Stand: 26.06.2024)
Wenn Sie alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und keine Notenänderungen mehr erwarten, stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung von Zeugnisunterlagen. Nach Antragstellung dauert die Erstellung Ihres Zeugnisses noch ca. 4 Wochen. Senden Sie den Antrag bitte über das Kontaktformular.
Nach Fertigstellung werden Ihnen die Zeugnisse per Übergabeeinschreiben zugeschickt.
Gebühren für Beglaubigung einer Zweitschrift oder Ersatzurkunde
Diplom/Urkunde | 10,00€ |
Bachelor/Master Urkunde und Zeugnis oder Transcript of Records | 25,00€ |
Bachelor/Master Urkunde, Zeugnis und Transcript of Records | 40,00€ |
Wenn die Unterlagen postalisch zugesendet werden sollen, entstehen zusätzlich Versandkosten in Höhe aktuell geltender Postwertzeichen.
Kooperationspartner
Kooperation zwischen Uni Kiel und Uni Hamburg
Studierende an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel können Veranstaltungen an der Uni Hamburg besuchen und umgekehrt. Sie müssen sich als Zweithörer bzw. Kooperationsstudierende registrieren lassen. Kieler Studierende reichen eine priorisierte Liste mit den Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten, via Kontaktformular beim Studien- und Prüfungsbüro Psychologie ein. Eine Teilnahme kann nur gewährt werden, wenn nach Zuteilung der eigenen Hochschulangehörigen noch freie Seminarplätze zur Verfügung stehen.
BAFöG
BAFöG-Bescheinigungen
Formularvordrucke des BAföG-Amtes (rosafarben) nach §48 füllt die Prüfungsverwaltung seit Oktober 2012 nicht mehr aus. Beantragen Sie stattdessen per Kontaktformular die Ausstellung eines Transcript of Records (elektronisch abrufbar in STINE > Studium > Dokumente) und reichen dieses beim BAföG-Amt ein.
Für den Weiterbezug der Förderung müssen Sie bei einem geordneten Studienverlauf folgende Leistungspunktsummen (LP) nach den angegebenen Fachsemestern erworben haben:
- nach dem 3. FS: 41 LP
- nach dem 4. FS: 73 LP
- nach dem 5. FS: 97 LP
Studium und Familie
Schwangere und stillende Studierende - Gefährdungsbeurteilungen und weitere Informationen
Damit die Universität Hamburg die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz unternehmen kann, ist sie darauf angewiesen, dass Sie als schwangere oder stillende Studierende die Universität Hamburg über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung bzw. die Stillzeit möglichst frühzeitig informieren.
Zuständig für die Entgegennahme der Meldung Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit ist das Studienbüro Ihres Hauptfaches. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro werden mit Ihnen gemeinsam die Regelungen des Mutterschutzes besprechen und eine so genannte Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hierzu wenden Sie sich am Insitut für Psychologie bitte an: stuko.psych"AT"uni-hamburg.de
Das zuständige Studienbüro muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowohl die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Universität Hamburg über die Meldung Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit als auch das Amt für Arbeitsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie im Familienbüro.
Bitte beachten Sie auch die Handreichungen des Referats 31 (Nr. 16 und 17.)
Wichtig: sollten Sie nach Beginn des Mutterschutzes noch Lehrveranstaltungen und Prüfungen wahrnehmen wollen, so ist dies schriftlich im Studienbüro Ihres Hauptfaches anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass hiermit der Mutterschutz aufgehoben ist.
Vereinbarkeit von Studium und Familie
Wer studiert und neben Vorlesungen, Seminaren oder Lerngruppen zusätzlich die Kinderbetreuung oder die Pflege eines Angehörigen unter einen Hut bekommen muss, steht vor besonderen Herausforderungen. Die Universität Hamburg fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und versteht sich als familiengerechte Hochschule. Dazu gehört, dass die Vereinbarkeit von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie selbstverständlicher Bestandteil der Hochschulkultur ist und die besonderen Bedürfnisse von Betreuenden berücksichtigt werden.
Hier finden Sie Informationen zur Studienorganisation und Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und die Webseite des Familienbüros.
Beratungsmöglichkeiten und wichtige Links
Beratungsmöglichkeiten
Ob vor dem Studium, während der Studienzeit oder zum Studienausgang – in der Zentralen Studienberatung und Psychologischen Beratung des Campus-Centers finden Studieninteressierte und Studierende Informationen, Orientierung und Beratung zu allen Fragen rund um Bewerbung und Studium.
Die vielfältigen Angebote reichen von offenen Sprechstunden über zentrale Informationsveranstaltungen bis zur umfassenden fächerspezifischen Studienberatung in Gruppen. Unsere Schulkooperation unterstützt die Berufsorientierung der Schulen durch verschiedene Angebote u.a. durch Informationsvorträge.
Studierende können darüber hinaus während ihres Studiums an der Universität Hamburg an Workshops zur Entwicklung ihrer persönlichen Stärken teilnehmen. In Zusammenhang mit persönlichen und/oder studienbezogenen Fragen und Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an unsere Psychologische Beratung zu wenden.
Wichtige Links
Weitere wichtige Links finden Sie unter "Allgemeine Studienorganisation".
Unfallmeldung
Sollten Sie z. B. einen Unfall auf dem Weg zur Uni oder innerhalb einer Lehrveranstaltung haben, genießen Sie ggf. besonderen Versicherungsschutz. Hierfür füllen Sie bitte folgendes Dokument aus: https://www.fid.uni-hamburg.de/unfallanzeige-studierende.pdf und senden Sie dieses unterschrieben an: dekanatsassistenz.pb"AT"uni-hamburg.de
Interner Bereich Lehrende
Passwort für internen Bereich
(Stand: 08.09.2021)
Lehrende und Dozenten am Institut für Psychologie erhalten auf Anfrage das Passwort zum internen Bereich für Lehrende unter folgender Adresse: lvm.psych"AT"uni-hamburg.de .