Allgemeine Information zum Praktikum
Im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist die Ableistung der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III) als Pflichtpraktikum vorgesehen. Es findet in (teil-)stationären Einrichtungen (BQT III stationär) und in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz (BQT III ambulant) statt.
Im idealtypischen Studienverlauf absolvieren Sie die BQT III im 2. und 3. Semester, entweder in der Reihenfolge ambulant – stationär oder stationär – ambulant. Die stationäre BQT III kann dabei während der beiden Quartale April bis Juni oder Juli bis August absolviert werden. Diejenigen Studierenden, die mit dem Bereich ambulante BQT III im zweiten Semester beginnen, absolvieren im dritten Semester den Bereich stationäre BQT III. Dies ist während der beiden Quartale Oktober bis Dezember oder Januar bis März möglich.
BQT III stationär umfasst 450h Arbeitsbelastung, entspricht also typischerweise ca. 12 Wochen Vollzeitpraktikum mit 37,5h wöchentlicher Arbeitszeit. Das Praktikum kann auch in Teilzeit absolviert werden, wenn sich eine Klinik findet, die Teilzeitpraktika anbietet. Die stationäre BQT III kann aus einem oder mehreren (mind. 6-wöchigen) studienbegleitenden Übungspraktika bestehen, die dann zusammengerechnet werden.
BQT III ambulant umfasst 150h und wird in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der UHH durchgeführt. Im ambulanten Setting steht die angeleitete co-therapeutische Behandlung im Fokus. Es gibt zwei Teilmodulprüfungen (ein Gutachten für einen Fallbericht und eine mündliche Fallprüfung). Außerdem ist das Seminar zur Vorbereitung der Approbationsprüfung Teil des ambulanten BTQIII (Prüfungsleistung ist hier ein Selbsterfahrungsbericht).
Die während des Praktikums zu erbringenden Leistungen werden in einem Logbuch dokumentiert (siehe Downloads).
Um an dem Modul teilnehmen zu können, müssen folgende Unterlagen vorliegen bzw. Voraussetzungen erfüllt sein:
Unterlagen:
- Immunitätsnachweis gegen Masern,
- Erweitertes Führungszeugnis,
- unterzeichnete Schweigepflicht- und Datenschutzerklärung (siehe Downloads).
Voraussetzungen:
- Vorheriger oder paralleler Besuch des BQT II