FAQ
Kann man Praktika auch in Teilzeit machen?
Ja, allerdings bieten sehr wenige Einrichtungen/Kliniken Teilzeitpraktika an. Wenn Sie eine Praktikumsstelle in Teilzeit an einer Klinik finden und sonst alle Voraussetzungen gemäß Approbationsordnung erfüllt sind, kann dort das Praktikum abgeleistet werden.
Muss man sich selbst bewerben oder wird man zugeteilt?
Studierende bewerben sich selbst bei den kooperierenden Einrichtungen oder können eigene Einrichtungen suchen und sich dort bewerben, sofern diese den Voraussetzungen der ApprO entsprechen.
Kann man sich selbst aussuchen, ob 2. oder 3. Semester?
Ja, aber für die Lehrplanung ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Vorteil. Aus diesem Grund findet im ersten Semester eine Informationsveranstaltung statt, in der eine Zuteilung zu den Semestern vorgenommen wird.
Wo findet man die Kooperationsliste für die BQT III?
Unter "Kooperationseinrichtungen Master" (Interner Bereich)
Gibt es eine Garantie für einen Praxisplatz, so dass man das Studium in der Regelzeit abschließen kann?
Studierende müssen sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern. Wenn sie bei der Suche über einen längeren Zeitraum nicht erfolgreich sind, wenden sie sich an das Praktikumsbüro: prako-psych.pb"AT"uni-hamburg.de
Sind die Praktikumsplätze bei/in Hamburg?
Teilweise. Es gibt einige wenige (Stand jetzt) Praktikumsplätze in der Nähe von Hamburg. Der Rest befindet sich in anderen Städten in Deutschland. Unterkünfte werden von der UHH nicht gestellt. In manchen Einrichtungen stehen Unterkünfte zur Verfügung, doch dies muss im Einzelfall mit der Einrichtung besprochen werden.
Werden Praktikant:innen überhaupt Semesterferien haben?
Das kommt darauf an, in welchem Zeitraum sie das Praktikum absolvieren - wenn in dem Zeitraum Juli-September oder Januar-März, dann nicht.
Wofür/ für welchen Teil des BQT III brauche ich den Immunitätsnachweis gegen Masern?
Der Immunitätsnachweis gegen Masern gilt für die Ableistung der gesamten BQT III und ist damit der Hochschulambulanz und den (teil-)stationären Einrichtungen vorzulegen. Des Weiteren muss der Nachweis über den Zeitraum der Ausbildung aufbewahrt und dann nach gegebener Zeit vernichtet werden. Die federführende derartige Organisation durch die Universität ist auch mit den Kooperationspartnern ausgehandelt worden. Die Kosten können bei Bezug von Bafög erstattet werden. Wer seinen Impfausweis nicht mehr auffinden kann, kann sich den Nachweis ebenfalls kostenlos ausstellen lassen.
Sollte bei Ihnen noch kein Masernschutz bestehen, beachten Sie bitte, dass die Masernschutzimpfung 2 Impfungen mit einem Mindestabstand von 4 Wochen umfasst. Planen Sie ggf. ausreichend Zeit ein, damit der Schutz zu Beginn Ihres Praktikums auch wirksam ist.
Führungszeugnis
Welches Führungszeugnis wird benötigt?
Für die BQTIII brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, da Sie im Rahmen des Studiums mit minderjährigen Patient*innen arbeiten werden. Gemäß § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, wenn eine Person im Rahmen ihrer Tätigkeit im Kontakt zu Minderjährigen steht. In Bezug auf die Approbationsprüfung ist das Führungszeugnis außerdem auch für den Bereich Psychotherapie Erwachsener relevant. Ein einfaches oder behördliches Führungszeugnis reicht nicht aus.
Für die Beantragung des Führungszeugnisses brauchen Sie eine Bescheinigung, welche Sie zu Beginn Ihres Masterstudiums automatisch von dem Praktikumsbüro (prako-psych.pb"AT"uni-hamburg.de) erhalten. Bitte achten Sie bei der Beantragung darauf, dass kein behördliches Führungszeugnisausgestellt wird. Dadurch, dass die UHH eine Behörde ist und wir das Führungszeugnis anfordern, kann es zu Verwirrung kommen. Sie brauchen aber ausdrücklich gemäß § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz ein erweitertes Führungszeugnis. Diese Information steht auch auf der Bescheinigung, die Sie vom Praktikumsbüro erhalten.
Wie viel kostet die Beantragung und kann sie erstattet werden?
Bis wann muss das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden und wie aktuell muss es sein?
Das erweiterte Führungszeugnis muss bis zum Ende des 1. Semesters vorgelegt werden und darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Das ist üblich im Gesundheitsbereich (und dort, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird) und eine Empfehlung des Bundesamts für Justiz. Durch die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zu Studienbeginn wird das gesamte Masterstudium (Regelstudienzeit, d.h. 2 Jahre) abgedeckt, d.h. es muss nicht erneut vorgelegt werden, wenn Sie beispielsweise erst im dritten oder vierten Semester eine Veranstaltung absolvieren, für die das Führungszeugnis erforderlich ist. Sollten Sie länger als in Regelstudienzeit studieren, ist ggf. die erneute Vorlage eines aktuelleren erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.