Promotionsprozess
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Promotion: z.B. Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur Promotion benötigt? Wann und wie kann ich mich immatrikulieren? Nach welchen Richtlinien schreibe ich mein Exposé? Wo finde ich die Studienordnung zum Promotionsstudium? Die Antworten finden Sie in den aufklappbaren Elementen ↓↓↓
Betreuung
Um am Institut für Psychologie promovieren zu können, benötigen Sie als erste und wichtigste Voraussetzung eine Betreuungszusage von einem oder einer hauptamtlich am Institut für Psychologie arbeitenden Professor oder Professorin. Nach Erhalt einer Betreuungszusage schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung mit der/dem Betreuer*in ab. Dieses Dokument sollte als Vorlage dienen.
Zulassung zur Promotion
Die Zulassung zur Promotion erfolgt über den Prüfungsausschuss für Promotionen.
Um die Zulassung zur Promotion zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente über das Online Tool Docata für Promotionsverfahren schicken. Fügen Sie die untenstehende Unterlagen (PDF Format, max. 10 MB) online hinzu. Alle Informationen zu Docata finden Sie hier. Unter Kontaktdaten tragen Sie bitte die Uni-Mailadresse ein. Fristen zur Einreichung der Unterlagen gibt es nicht, die Unterlagen können laufend eingereicht werden.
- Bitte den Onlineantrag auf Zulassung Ihres Promotionsvorhabens über Docata stellen.
- Tabellarischer Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Ausbildung nach § 5 (4) a.
- Zeugnisse über abgelegte Hochschul- und Staatsprüfungen in beglaubigter Kopie.
- Eine Erklärung (Abstract), in der der oder die Promovierende erläutert, weswegen das geplante Dissertationsvorhaben dem angestrebten Doktorgrad (Dr. phil oder Dr. rer. nat.) entspricht (max. eine halbe Seite, mit konkreten Angaben zum Vorhaben, zur Fragestellung und zur geplanten Methode).
- Erklärung nach § 5 (4) d, ob und mit welchem Erfolg Sie sich bereits anderwärts um einen Doktortitel beworben haben.
- Die Bestätigung (Betreuungsvereinbarung) einer bzw. eines nach § 10 (2) der Promotionsordnung Prüfungsberechtigten (i.d.R. eines/r hauptamtlichen Professors/in des Instituts für Psychologie), dass sie bzw. er bereit ist, die Doktorarbeit zu betreuen.
- Vorschlag zur Zusammensetzung Ihres Promotionsprüfungsausschuss (Dokument nicht barrierefrei) gemäß § 10 (2) Promotionsordnung.
- Eine unbeglaubigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Prüfen Sie bitte, ob ggf. ein Ethikantrag gestellt werden sollte. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Der Antrag ist bei Vollständigkeit aller Unterlagen über das Online Tool Docata - https://docata.uni-hamburg.de - zu stellen. Hierzu registrieren Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung, wenn Sie bereits Mitglied der Universität Hamburg sind oder mit einem Docata Account. Weitere Informationen zur Registrierung und Zulassung über das Online Tool Docata finden Sie unter: Docata FAQs Allgemein (https://www.faq-docata.uni-hamburg.de/allgemein.html)
Immatrikulation
Nach der Zulassung an der Fakultät immatrikulieren Sie sich über STiNE beim Campus Center. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/promotion.html
Die Immatrikulation kann online erfolgen. Dafür benötigen Sie Zeugnisse über abgelegte Hochschulprüfungen und den Zulassungsbescheid des Instituts für Psychologie.
Während der Promotion
Sie reichen etwa 12 bis 18 Monate nach Ihrer Zulassung durch den ständigen Prüfungsausschuss ein Exposé bei Ihrem Promotionsprüfungsausschuss ein. Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Exposés führen Sie darüber ein Beratungsgespräch mit dem Promotionsprüfungsausschuss.
Dabei müssen mindestens der/die 1. und 2. Dissertationsgutachter/-in und ein weiteres Mitglied anwesend sein. Die Bewertung des Exposés (z.B. nach Checkliste) und die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden protokolliert. Das Protokoll, ggf. Empfehlungen sowie das Exposé reichen Sie mit der Dissertation ein.
Zur Erstellung des Exposé beachten Sie bitte die folgenden Richtlinien
Falls Sie bei der Zulassung Auflagen erhalten haben, erfüllen Sie diese bis zur Abgabe der Dissertation.
Sie pflegen Ihre Daten in DOCATA (unabhängig von gesonderter Benachrichtigung an die Personalabteilung und Campus Center):
- Änderungen in den Kontaktdaten oder im Namen,
- Änderungen des Studienprogramms (Wechsel vom/zum Graduiertenprogramm, Kooperationen usw.),
- Unterbrechungen,
- die drei längsten Auslandsaufenthalte (Forschung oder Konferenzen),
- den Abbruch Ihrer Promotionszeit,
- Elternzeit, Beurlaubungssemester o. ä.
Promotionsstudium
Wie in der Studienordnung für das Promotionsstudium von 2004 ersichtlich, umfasst das viersemestrige Promotionsstudium sechs SWS, von denen zwei in einem Forschungsseminar am Institut für Psychologie abzuleisten sind und zwei SWS in einer anderen Veranstaltungsform absolviert werden (empfohlen wird die Veranstaltungsleitung in der Lehre).
Die von der oder dem ErstbetreuerIn unterschriebene Bescheinigung des absolvierten Promotionsstudiums laden Sie bitte mit Seminarscheinen oder Nachweisen über die geleistete Lehre vor Einreichung der Dissertationsschrift in Docata hoch. Für Fragen rund um das Promotionsstudium wenden Sie sich bitte an: promotion.pb@uni-hamburg.de .
Dissertationsabgabe
Bitte laden Sie die elektronische Form der Dissertationsschrift (im PDF Format) und ggf. weitere Unterlagen in Docata hoch. Für den Login in Docata (https://docata.uni-hamburg.de) nutzen Sie Ihre Benutzerkennung (z. B. Bbb3540) der Universität Hamburg.
Auf der letzten Seite der Dissertationsschrift müssen sich diese beiden handunterschriebenen Bescheinigungen befinden:
Eine Vorlage für das Deckblatt und die zweite Seite finden Sie hier
Begutachtung/Bewertung
Prüfungsordnung (Dokument nicht barrierefrei)
Disputation
Nach Erstellung der Gutachten entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation, über Ihre Zulassung zur Disputation und über das Prädikat Ihrer Dissertation. Die Bewertungsmaßstäbe können § 11 der Promotionsordnung entnommen werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Annahme der Dissertation von Ihrer Prüfungskommission mitgeteilt. Gemeinsam mit Ihrer Prüfungskommission legen Sie einen Termin für die Disputation fest, die frühestens zwei Wochen nach Dissertationsannahme und spätestens drei Monate nach Eingang des letzten Gutachtens erfolgen soll.
Die Disputation findet in der Regel in deutscher Sprache statt. Sie wird durch ein Referat der Doktorandin bzw. des Doktoranden von 20 bis maximal 30 Minuten Länge über wesentliche Grundlagen, Inhalte und Ergebnisse der Dissertation eingeleitet. Daran schließt sich eine Diskussion von etwa 60 Minuten über methodisch und inhaltlich mit der Dissertation in Verbindung stehende Fragen an. Darüber hinaus muss sich die Diskussion auf allgemeinere Fragen aus dem Umfeld der Dissertation beziehen. Die Disputation soll mindestens 60 und höchstens 90 Minuten dauern. Nach der Disputation werden die Note für die Disputation sowie die Gesamtnote festgelegt.
Letzte Schritte (vorläufige Bescheinigung, Veröffentlichung, Urkunde)
Nach der Festsetzung der Gesamtnote durch die Prüfungskommission erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung, in dem der Titel Ihrer Dissertation sowie die jeweiligen Noten festgehalten werden. Nach Erhalt der vorläufigen Bescheinigung dürfen Sie den Doktortitel noch nicht führen.
Spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Vollzug der Promotion ist die Dissertation zu veröffentlichen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, kann durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses diese Frist auf Antrag verlängert werden. Die Anzahl der von Ihnen einzureichenden Exemplare hängt von der Form der Veröffentlichung ab. Hierüber informiert Sie die Ansprechpartnerin des Studien- und Prüfungsbüros.
Nach der Veröffentlichung der Dissertation werden Promotionsurkunden in deutscher und in englischer Sprache ausgestellt. Es werden das Promotionsfach, der Titel Ihrer Dissertation, die jeweiligen Noten und das Datum der Disputation aufgeführt. Nach Erhalt dieser Urkunde sind Sie berechtigt, den Doktortitel zu führen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Bitte beachten Sie die Richtlinien der guten wissenschaftlichen Praxis.
Informationen hierzu finden Sie unter: