FAQ
Zeitpunkt und Dauer
Zu welchem Zeitpunkt soll das Praktikum absolviert werden?
Das Absolvieren des Praktikums (oder einzelner Teile) ist ab dem Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach Ende des 2. Semesters möglich. Empfohlen wird das Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 4. Semesters.
Wie lange muss das Praktikum dauern?
Das berufsbezogene psychologische Praktikum kann einen Umfang von 390 Std. (13 LPe) bis 480 Std. haben. Bei einem Gesamtumfang von 480 Std. können berufsbezogene Praktikumsleistungen im Umfang von 3 LP zusätzlich im Wahlbereich angerechnet werden. Dies erfolgt auf Antrag beim Prüfungsausschuss.
Das Praktikum kann geteilt werden, wenn das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt.
Kann ich die Praktikumszeit verlängern?
Ja. Anrechenbar sind jedoch maximal 90 Stunden (3 LP) zusätzlich für den Freien Wahlbereich.
Kann ich für das Praktikum ein Urlaubssemester beantragen?
Ja, ein Praktikum gilt als wichtiger Grund für eine Beurlaubung, Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Campus Centers.
Bis wann muss ich das Praktikum gemacht haben?
Zur Beendigung des Studiums sind die LPe der Praktika erforderlich.
Können Praktika, die vor Beginn des Studiums absolviert wurden, anerkannt werden? Wenn ja, welche und wie sollten Studierende dabei vorgehen?
Praktikumstätigkeiten, die vor Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag angerechnet werden, wenn diese den Inhalten und Qualifikationszielen (s. Fachspezifische Bestimmungen) entsprechen und wenn sie nicht älter als 2 Jahre sind.
Wenn Sie ein bereits absolviertes Praktikum anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich an die Praktikumsbetreuung und reichen Sie ein Zeugnis über die Art und die Ausführung der Tätigkeiten mit Angabe des Stundenumfangs ein.
Welche Sonderregeln gibt es, wenn das Praktikum bis in die Vorlesungszeit dauert ?
Wenn ein Praktikum bis in die Vorlesungszeit dauert, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbetreuung.
Praktikum außerhalb Hamburgs
Kann ich das Praktikum auch außerhalb von Hamburg absolvieren?
Ja.
Sind Auslandspraktika möglich?
Ja. Bitte wenden Sie sich an die Praktikumsbetreuung.
Praktikumsstellen
Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die von mir erfüllt sein müssen, um das Praktikum antreten zu dürfen?
Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Moduls "Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“.
Das Berufspraktikum ist ab dem Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach Ende des 2. Semesters möglich. Empfohlen wird das Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 4. Semesters.
Habe ich freie Wahl, wo ich das Praktikum machen kann, oder gibt es feste „Partnerinstitutionen“?
Ja, Sie dürfen sich eigene Praktikumsstellen suchen. Studierende haben die Möglichkeit, sich selbstständig bei Einrichtungen zu bewerben.
Rechtliche Grundlagen
Sie finden alle notwendigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen eines Praktikums in der Prüfungsordnung (PO), den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) des Studienganges B.Sc. Psychologie.