Allgemeine Information zum Praktikum
Pflichtmodul für Studierende des Studiengangsprofils Bachelor of Science Psychologie OHNE PsychThApprO
Das psychologische Pflichtpraktikum dient vor allem dem Zweck der persönlichen inhaltlichen Fort- und Weiterbildung der Studierenden. Hierzu gehört es, erworbene Kompetenzen, Konzepte und Theorien handlungspraktisch umzusetzen. Eine reine Hospitation genügt diesen Anforderungen nicht.
Ein Praktium bietet durch grundlegende berufspraktische Erfahrungen eine umfassende, vertiefte Einsicht in mindestens einem ausgewählten psychologischen Berufsfeld bzw. Anwendungskontext, in dem praktisch tätige Psychologinnen und Psychologen mit einem entsprechenden Hochschulabschluss gewöhnlich tätig sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Einsicht und die Erfahrungen sich möglichst auf den gesamten Tätigkeitsbereich eines bzw. einer in Vollzeit im gewählten Berufsfeld tätigen Psychologin bzw. Psychologen beziehen.
Weitere Angaben zu Zweck und Inhalt des Praktikums machen die Fachspezifischen Bestimmungen (Modul "Berufsorientierung").