Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung
Für Ihre Bewerbung an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Dazu gehört auch Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur inklusive einer offiziellen Umrechnung der Abiturnote), wenn Sie diese im Ausland erworben haben.
Innerhalb der Frist für die Antragstellung (diese sind nicht identisch mit den Bewerbungsfristen!) können Sie diesen Anerkennungsantrag kostenfrei im Bewerbungsportal der Universität Hamburg stellen, siehe hierzu die Schritt-für-Schritt-Anleitung [PDF].
Die Fakultät benötigt die offizielle Umrechnung der Abiturnote für die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (fachliche Zugangsvoraussetzungen), daher muss das Ergebnis bei der Bewerbung mit hochgeladen werden. Schicken Sie die Online-Bewerbung erst ab, wenn Sie das Ergebnis der Prüfung Ihres Anerkennungsantrags erhalten haben und Sie die umgerechnete Note in die Online-Bewerbung eintragen können. So kann die korrekte Note bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden. Wir empfehlen den Anerkennungsantrag frühzeitig vor der Bewerbung (Bewerbungszeitraum Masterstudiengänge 01.05. bis 15.06.) zu stellen.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse : UHH : Universität Hamburg