Studieneignungstest
Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie zum WS 2024/25
Die Universität Hamburg berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie im WS 2024/25 das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 51 Prozent und durch das Testergebnis des BaPsy-DGPs maximal weitere 49 Prozent erreicht werden.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12.2023 bis einschließlich 15.02.2024 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de .
Der Test findet im Jahr 2024 am 25. oder 26. Mai an einem der später bekannt gegebenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.
Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de .
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Universität Hamburg akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als fünf Jahre sind.
Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Universität Hamburg wird der Prozentrang verwendet.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.
Videoclips der DGPs zum Studieneignungstest BaPsy-DGPs:
Langversion: https://youtu.be/mX0XqjSWBL0
Kurzclip: https://youtu.be/4bNFPwwmyqE (für Social-Media)
Allgemeine Informationen zu dem Test können Sie auch den folgenden Pressemitteilungen (PDF 25.01.2023) und (PDF 20.02.2023) entnehmen.
Hinweise:
Bewerbungen von Personen, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind, ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.
Für Zweitstudienbewerbungen gibt es laut Hamburger Hochschulzulassungsgesetz kein gesondertes Verfahren, d.h. an der Uni Hamburg ist auch für diese Gruppe der Studieneignungstest ein Kriterium und wir empfehlen eine Teilnahme.
Auch für beruflich Qualifizierte nach § 37 und § 38 ist der Studieneignungstest ein Kriterium und eine Teilnahme wird ebenfalls empfohlen.
Ebenso wird Bewerber:innen, die einen Sonderantrag zur Bewerbung stellen (z.B. Spitzensportler:innen), empfohlen, für den Fall, dass die jeweilige Quote übererfüllt ist und der Antrag abgelehnt wird, am Studieneignungstest teilzunehmen. In dem Fall greifen wieder die oben beschriebenen Regelegungen.