Fast Track Promotion
Promotionsstipendien im Fast Track-Programm der Universität Hamburg
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftler:innen die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen. Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums wird in die Promotionsphase integriert. Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre.
Dauer der Stipendienförderung
Es sollte während des Absolvierens des Masterstudiengangs eine Stipendienförderung von mind. einem Jahr vorliegen. Weitere Informationen zu Stipendien finden sie auf der Seite: Stipendien, ggf. ist auch eine Stipendienförderung durch einen Arbeitsbreich möglich. Es gelte die jeweiligen Richtlinie zur Vergabe von Stipendien der UHH.
Für die zwei an das Masterstudium anschließenden Jahren wird eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeitende/r an der Universität Hamburg angestrebt.
Bewerbung für das Promotionsstipendium
Bewerben können sich herausragende BSc-Absolvent:innen, die die Betreuungszusage eines/ einer Professor:in des Instituts für Psychologie der UHH vorweisen können.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Herausragender Abschluss des Bachelorstudiums, sowie herausragende Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur).
- Die Kandidat:innen müssen eine Bachelorprüfung in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang abgelegt haben.
- Die Kandidat:innen benötigen die Betreuungszusage der Arbeitsbereichsleitung in deren Bereich die Dissertation durchgeführt wird.
- Die Kandidat:innen müssen sich auf einen Masterstudienplatz für den Studiengangs Psychology (M.Sc.) oder Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) vom 01.05.-15.06. über das CampusCenter bewerben und ein Zulassung erhalten
Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch den Ausschuss für Nachwuchsförderung sowie die vorgesehene Hauptbetreuungsperson und Leitung des Arbeitsbereiches, in dem das Vorhaben angesiedelt ist, durchgeführt wurde.
Das Fast Track-Programm sieht vor, dass das Dissertationsvorhaben durch eine fünfköpfige Betreuungskommission, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einem/einer 1. Dissertationsgutachter:in (Betreuer:in), einem/einer 2. Dissertationsgutachter:in (Co-Betreuer:in), einem/einer 1. Disputationsgutachter:in und einem/einer 2. Disputationsgutachter:in betreut werden muss (Formular für den Vorschlag der Betreuungskommission PDF). Die Kandidat:innen übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission innerhalb des ersten Jahres.
Das Fast-Track-Programm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
Eine Bewerbung zu Beginn des zweiten Jahres des Masterstudiums ist möglich, wenn die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind. Dies beinhaltet den Erwerb von 60 Leistungspunkten (LP) im ersten Jahr des Masterstudiums, welche in Form einer Auflage bei Zusage erteilt werden und zu Förderbeginn am 1. November im zuständigen Promotionsbüro Psychologie nachzuweisen sind. Der Masterabschluss muss in diesem Fall im ersten Jahr nach Förderbeginn erworben werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Programms können die Kandidat:innen sich auf eine auf 24 Monate befristete Promotionsstelle bewerben.
Antragstellung
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsphase endet am 31. August 2025
Kandidat:innen sollten sich vorab formlos mit einem Curriculum Vitae und einem kurzen Motivationsschreiben an die Arbeitsbereichsleitung gewendet haben, in deren Bereich die Dissertation durchgeführt wird, um eine Betreuungszusage und Zusage zur Anschlussfinanzierung zu erhalten.
Innerhalb der Bewerbungsfrist sind die vollständigen Antragsunterlagen einzureichen:
- Vollständig unterschriebener formloser Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren,
- Kopien/ Scans der Abschlusszeugnisse (Abitur; Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[1]
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung (Formular PDF),
- Kopie/ Scan der Hochschulzugangsberechtigung,
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze (Formular PDF),
- Kopie/ Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum),
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Publikationsliste (sofern vorhanden),
- Zusicherung eines Stipendium für mind. ein Jahr
- Formlose Zusicherung der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine Beschäftigung zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidat:innen gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können,
- Motivationsschreiben,
- Zulassungsbescheid für den Studiengangs Psychology (M.Sc.) oder Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Wenn die Zusage einer Betreuer:in sowie die Zulassung zum Masterstudiengang vorliegt, erfolgt die Beantragung der Zulassung durch den zuständigen Fach-Promotionsausschuss zum Fast Track-Promotionsverfahren. Das zuständige Promotionsbüro Psychologie leitet ihnen den Bescheid weiter. Bei einer positiven Entscheidung wird die Betreuungskommission über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang durch das zuständige Promotionsbüro Psychologie informiert.
[1] Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat:innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren wenden Sie sich gerne an das zuständige Promotionsbüro Psychologie der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft (promotion.pb"AT"uni-hamburg.de).