Fast Track Promotion
Promotionsstipendien im Fast Track-Programm der Universität Hamburg
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftler:innen die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen. Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums wird in die Promotionsphase integriert. Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert.
Dauer der Stipendienförderung
Die Dauer der Stipendienförderung im Masterstudiengang beträgt zwei Jahre bei Studienstart zum WiSe 2024/25. Wenn das Masterstudium bereits im WiSe 2023/24 aufgenommen wurde, verkürzt sich die Förderdauer auf ein Jahr.
Für die folgenden zwei Jahre wird eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeitende/r an der Universität Hamburg angestrebt.
Bewerbung für das Promotionsstipendium
Bewerben können sich herausragende BSc-Absolvent:innen, die die Betreuungszusage eines/ einer Professor:in des Instituts für Psychologie der UHH vorweisen können.
Beginn der Stipendienförderung
Die Stipendienförderung beginnt am: 01. November 2024
Stipendienhöhe
Das Stipendium beträgt insgesamt 1.468 EUR monatlich und setzt sich zusammen aus einem Stipendiensatz von 1.365 EUR monatlich zzgl. einer Sachkostenpauschale von 103 EUR monatlich.
Es beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der PB-Fakultät und der Hamburg Research Academy (HRA). Während der Stipendienphase können Geförderte über die HRA einen Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Jahr für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und andere relevante Reisen innerhalb Ihrer Promotion, beantragen.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Herausragender Abschluss des Bachelorstudiums, sowie herausragende Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur).
- Die Kandidat:innen müssen eine Bachelorprüfung in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang abgelegt haben.
- Die Kandidat:innen benötigen die Betreuungszusage der Arbeitsbereichsleitung in deren Bereich die Dissertation durchgeführt wird.
- Die Kandidat:innen müssen sich auf einen Masterstudienplatz für den Studiengangs Psychology (M.Sc.) oder Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) vom 01.06.-15.07. über das CampusCenter bewerben und ein Zulassung erhalten
Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch den Ausschuss für Nachwuchsförderung sowie die vorgesehene Hauptbetreuungsperson und Leitung des Arbeitsbereiches, in dem das Vorhaben angesiedelt ist, durchgeführt wurde.
Das Fast Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass das Dissertationsvorhaben durch eine fünfköpfige Betreuungskommission, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einem/einer 1. Dissertationsgutachter:in (Betreuer:in), einem/einer 2. Dissertationsgutachter:in (Co-Betreuer:in), einem/einer 1. Disputationsgutachter:in und einem/einer 2. Disputationsgutachter:in betreut werden muss (Formular für den Vorschlag der Betreuungskommission PDF). Die Kandidat:innen übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission innerhalb des ersten Jahres.
Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
Eine Bewerbung zu Beginn des zweiten Jahres des Masterstudiums ist möglich, wenn die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind. Dies beinhaltet den Erwerb von 60 Leistungspunkten (LP) im ersten Jahr des Masterstudiums, welche in Form einer Auflage bei Zusage erteilt werden und zu Förderbeginn am 1. November im zuständigen Promotionsbüro Psychologie nachzuweisen sind. Der Masterabschluss muss in diesem Fall im ersten Jahr nach Förderbeginn erworben werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms können die Kandidat:innen sich auf eine auf 24 Monate befristete Promotionsstelle bewerben.
Antragstellung
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsphase endet am 31. August 2024
Kandidat:innen sollten sich vorab formlos mit einem Curriculum Vitae und einem kurzen Motivationsschreiben an die Arbeitsbereichsleitung gewendet haben, in deren Bereich die Dissertation durchgeführt wird, um eine Betreuungszusage und Zusage zur Anschlussfinanzierung zu erhalten.
Innerhalb der Bewerbungsfrist sind die vollständigen Antragsunterlagen einzureichen:
- Vollständig unterschriebener formloser Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren,
- Kopien/ Scans der Abschlusszeugnisse (Abitur; Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[1]
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung (Formular PDF),
- Kopie/ Scan der Hochschulzugangsberechtigung,
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze (Formular PDF),
- Kopie/ Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum),
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Publikationsliste (sofern vorhanden),
- Formlose Zusicherung der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine Weiterbeschäftigung zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidat:innen gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können,
- Motivationsschreiben.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Wenn die Zusage einer Betreuer:in sowie die Zulassung zum Masterstudiengang vorliegt und die Kandidat:innen, zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den zuständigen Fach-Promotionsausschuss zugelassen wurden, kommen Sie in Phase II des Bewerbungsverfahrens. Das zuständige Promotionsbüro Psychologie leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch das zuständige Promotionsbüro Psychologie informiert.
[1] Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat:innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
Entscheidung
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form die Kandidat:innen, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen), die vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss bestellte Betreuungskommission und das zuständige Promotionsbüro Psychologie über den Ausgang der Bewerbung.
Kandidat:innen, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden an der Stelle aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch das zuständige Promotionsbüro Psychologie informiert.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an das zuständige Promotionsbüro Psychologie der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft (promotion.pb"AT"uni-hamburg.de).
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an die HRA (Kontakt: Dr. Lea Pöhls: lea.eileen.poehls@hra-hamburg.de(anna.lessmeister"AT"hra-hamburg.de))
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm: Website Fast Track-Programm