Benutzungsordnung
Benutzungsordnung für die Testothek des Instituts für Psychologie
- Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für alle Verfahren und Materialien der Testothek des Instituts für Psychologie, die in der Testothek oder seinem Archiv untergebracht sind. Der Rechtscharakter des Benutzerverhältnisses ist öffentlich-rechtlich
- Selbstverständnis der Bibliothek
Die Testothek stellt Mitarbeiter*innen und Studierenden psychologische Testverfahren für Forschung und Lehre bereit.
- Bedingungen für die Benutzung der Verfahren und Materialien
Grundsätzlich stehen die Räume, Materialien und Medien der Testothek den Studierenden und Mitarbeiter*innen des Instituts für Psychologie der Universität Hamburg zur Verfügung. Die Nutzung der Materialien verpflichtet zum sorgfältigen Umgang. In begründeten Fällen (z. B. nach Verstoß gegenüber den Interessen des Instituts) können Personen von diesem Nutzungsrecht ausgeschlossen werden.
Die Nutzung der Testothek erfordert eine Anmeldung, bei der Nutzerdaten wie Name, Studiengang, Matrikelnummer und Adresse erfasst werden. Die Vorschriften des hamburgischen Datenschutzgesetzes werden beachtet. Bei der Abmeldung in der Testothek werden diese Daten gelöscht.
A) Zur Einsichtnahme sind berechtigt:
- Studierende und Mitarbeiter*innen der Fakultäten Psychologie und Bewegungswissenschaften (PB) sowie Erziehungswissenschaften (EW) und Mitarbeiter*innen der Fakultät Medizin (MED) der Universität Hamburg sowie Studierende der Psychologie und Psycholog*innen anderer staatlicher Hochschulen in Deutschland, also Hochschulen mit staatlicher Trägerschaft (staatlich anerkannte private Hochschulen sind hierbei nicht eingeschlossen). Vorzulegen sind Personalausweis und ggf. Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis, so dass auf eine Zugehörigkeit zu den Fakultäten und Studiengängen geschlossen werden kann.
- Kooperationspartner im Rahmen von Projekten, die mit Mitarbeitern des Instituts für Psychologie realisiert werden. Der Nachweis der Kooperation erfolgt durch vorherige formlose Bestätigung durch denjenigen Mitarbeiter des Instituts für Psychologie per E-Mail, mit dem die Kooperation besteht.
B) Die Ausleihe von Verfahren und Materialien sind hingegen ausschließlich den unter Abschnitt A.1 genannten Mitgliedern der Universität Hamburg sowie Kooperationspartnern gemäß Abschnitt A.2 vorbehalten und darüber hinaus an die Bedingung geknüpft, dass der Ausleihende Kenntnisse entsprechend der DIN 33430 bezüglich der Diagnostik und Evaluation („Fachkunde“) besitzt oder diese gerade erwirbt. Im Einzelnen umfasst dies Grundkenntnisse hinsichtlich der Anforderungen, die mit verschiedenen Methoden (Tests, Beobachtung und Interviews) verbunden sind. So zum Beispiel Grundkenntnisse über Verfahrenstheorien, Messtheorien, Konstruktionsgrundlagen, Gütekriterien, Einsatzmöglichkeiten, Durchführungsbedingungen und Auswertungen und Interpretationen. Dies stellt eine Voraussetzung für einen den Standards der Diagnostik gemäßen Umgang mit Verfahren dar. Für Personen mit einem Abschluss in Psychologie (Bachelor, Master oder Diplom) sowie für Inhaber*innen einer DIN33430 Lizenz A / Lizenz E wird diese Voraussetzung ohne weitere Prüfung als erfüllt angesehen. Des Weiteren sind die Nutzer*innen verpflichtet, die Verfahren nicht an Dritte weiterzugeben und nicht missbräuchlich zu verwenden.Der Nachweis der Fachkunde erfolgt entweder durch
- (für Mitarbeiter*innen der Fakultäten PB, EW und MED) Beleg der Zugehörigkeit zur jeweiligen Fakultät (z.B. durch Mitarbeiter-Webpage) sowie zusätzlich entweder Kopie der Abschluss- Urkunde eines Psychologiestudiums (Bachelor, Master oder Diplom) oder Kopie einer DIN33430 Lizenz A / Lizenz E oder ein anderer geeigneter Nachweis der Fachkunde (letzterer muss mindestens 2 Wochen vor der ersten Entleihung beim Leiter der Testothek eingereicht werden),
- (für Studierende der Fakultäten PB und EW) Vorlage des Studierendenausweises (ohne weitere Bescheinigungen zur Ausleihe berechtigt sind Studierende der Psychologie ab 4. Semester B.Sc. und Studierende Lehramt an Sonderschulen ab 5. Semester B.A.), oder mindestens eines Leistungsnachweises aus einer einschlägigen psychologisch diagnostischen Veranstaltung oder einem entsprechenden Modul,
- (für Studierende der Fakultäten PB und EW) Vorlage einer Bescheinigung eines Lehrenden oder Prüfenden, der die Bedingungen unter Punkt 1 erfüllt, über psychologisch diagnostische Aufgaben, die im Rahmen von einschlägigen Veranstaltungen zu erbringen sind (dafür steht ein entsprechender Vordruck zur Verfügung), oder
- (für Kooperationspartner) Vorlage einer formlosen Bestätigung der Kooperation durch denjenigen/ diejenige Mitarbeiter*in des Instituts für Psychologie, mit dem/ der die Kooperation besteht, per E-Mail.
- Schäden, Verluste, Vollständigkeit und Haftung
Mit Einsichtnahme in Verfahren und Materialien des Zentrums bzw. der Aushändigung durch das Testothekspersonal zur Ausleihe erkennen die Nutzer*innen diese Benutzungsordnung an.
Bei der Nutzung der Materialen in den Räumen der Testothek und nach der Ausleihe haben die Nutzer*innen die Pflicht, sorgfältig und schonend damit umzugehen. Bei der Einsicht in die Verfahren ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Bestandteile vorhanden sind und bleiben.Eintragungen, Beschädigungen und Markierungen usw. sind untersagt. Festgestellte Mängel und Beschädigungen sind dem Testothekspersonal mitzuteilen.
Vor jeder Ausleihe und bei jeder Rückgabe werden die Vollständigkeit und der Zustand geprüft. Protokollbögen dürfen nach Absprache mit dem Testothekspersonal verwendet werden. Werden bei Rückgabe über den normalen Verbrauch hinausgehende Beschädigungen festgestellt oder fehlen Teile, so sind diese durch den jeweiligen Nutzer zu ersetzen.
- Ausleihe/Präsenzbibliothek
Grundsätzlich können alle Verfahren ausgeliehen werden. Prüfungsrelevante Verfahren können für bestimmte Zeiträume nur eingesehen werden. Ausschnitte aus Verfahren dürfen in diesem Kontext kopiert werden. Verfahren, für die strengere Regelungen gelten sollen, sind explizit gekennzeichnet.
Die Leihfrist beträgt grundsätzlich eine Woche. Auf Anfrage ist eine Verlängerung um jeweils eine weitere Woche möglich, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Außer für Mitglieder der Fakultät PB und Kooperationspartner beträgt die maximale Anzahl von Verlängerungen drei. Eine Überziehung führt zu Gebühren entsprechend der „Gebührenordnung der Fakultät PB / Universität Hamburg“.
Verfahren können vorbestellt werden. Sind durch Forschungs- und Studienaufgaben andere Leihfristen erforderlich, ist dies vor der Ausleihe zu vereinbaren.- Haftungsausschluss
Die Testothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die mitgebracht werden.
- Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung gilt ab dem 01.02.2017 (Beschluss 20170102_FR_4 des Fakultätsrats) bzw. ab dem 01.08.2019 für die Erweiterung der Einsichts- und Ausleihrechte für Mitarbeiter* innen der Fakultät Medizin und Psycholog*innen anderer staatlicher Hochschulen in Deutschland (in den Abschnitten A1 und B1 unter Punkt 3 sowie in Punkt 5).