Gebührenordnung für die Testothek
Es gelten die Gebührentatbestände gemäß der Gebührenordnung (GebO) für wissenschaftliche Bibliotheken der Universität Hamburg auf Grund der §§ 2, 5, 10 und 12 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503, 523), sowie der dritten Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vom 7. März 2017 (HmbGVBl. Nr. 8). Die Höhe der entsprechenden Gebühren beträgt demnach:
Gebührentatbestand |
Höhe der Gebühr in Euro |
|
Vormerkung eines Werkes |
0,80 |
|
Verwaltungsaufwand bei Verlust von bei der Nutzerin oder beim Nutzer abhanden gekommenen Werken je Medieneinheit |
30,00 |
|
Überschreiten der Leihfrist je Signatur (Säumnisgebühr) |
ab dem ersten Tag für eine Woche |
1,00 |
ab der zweiten Woche zusätzlich |
2,00 |
|
ab der dritten Woche zusätzlich |
5,00 |
|
ab der fünften Woche zusätzlich |
10,00 |