FAQ
FAQ
Darf ich Testverfahren einsehen?
Zur Einsicht sind aus der Universität Hamburg berechtigt:
- Studierende und Mitarbeitende der Fakultät Psychologie und Bewegungswissenschaft (PB)
- Studierende und Mitarbeitende der Fakultät der Erziehungswissenschaft (EW)
- Mitarbeitende der Fakultät Medizin (MED)
Zur Einsicht sind aus anderen Hochschulen mit staatlicher Trägerschaft berechtigt:
- Studierende der Psychologie und Psycholog*innen
Zur Einsicht sind außerdem berechtigt Kooperationspartner*innen im Rahmen von Projekten, die mit Mitarbeitenden des Instituts für Psychologie realisiert werden. Ein Nachweis der Kooperation muss vorab durch eine formlose Bestätigung durch die * den betreffende*n Mitarbeiter*in des Instituts für Psychologie per E-Mail erfolgen, mit dem * der die Kooperation besteht.
Darf ich Testverfahren ausleihen?
Ja, sofern Sie einer der folgenden Gruppen angehören:
- Mitarbeitende der Fakultäten PB, EW und MED der UHH: Erforderlich ist hier ein Nachweis der Zugehörigkeit zur jeweiligen Fakultät (z.B. durch Webpage, die wir aufrufen können) sowie ein Fachkunde-Nachweis, entweder durch eine Kopie der Abschluss-Urkunde eines Psychologiestudiums (Bachelor, Master oder Diplom) oder eine Kopie einer DIN 33430 Lizenz A / Lizenz E oder durch ein anderes geeignetes Dokument. Letzteres muss mindestens 2 Wochen vor der ersten Entleihung beim Leiter der Testothek eingereicht werden.
- Studierende der Fakultäten PB und EW der UHH:
(1) Durch Vorlage des Studierendenausweises und ohne weitere Bescheinigungen sind Studierende der Psychologie ab dem 4. Semester B.Sc. berechtigt. Andere Studierende benötigen mindestens einen Leistungsnachweis aus einer einschlägigen psychologisch diagnostischen Veranstaltung oder eines entsprechenden Moduls.
(2) Ebenfalls durch Vorlage des Studierendenausweises und ohne weitere Bescheinigungen sind Studierende im Studiengang Lehramt an Sonderschulen ab dem 5. Semester B.A. und Studierende mit Schwerpunkt Behindertenpädagogik ab dem 5. Semester berechtigt.
(3) Eine Sondergenehmigung zur Ausleihe ist auch dann möglich, wenn eine Bescheinigung eines Lehrenden oder Prüfenden, der die Bedingungen der Mitarbeitenden der Fakultäten PB, EW und MED der UHH (s.o.) erfüllt, über psychologisch diagnostische Aufgaben, die im Rahmen von einschlägigen Veranstaltungen zu erbringen sind, vorliegt. Dafür gibt es ein entsprechendes Formular: Sondergenehmigungsformular - Kooperationspartner*innen: Ein Nachweis der Kooperation muss vorab durch eine formlose Bestätigung durch die * den betreffende*n Mitarbeiter*in des Instituts für Psychologie per E-Mail erfolgen, mit der * dem die Kooperation besteht.
- Psychotherapeut*innen in Ausbildung: Eine Ausleihe ist nur für PiAs der Hochschulambulanz der Universität Hamburg und der PTA Hamburg möglich. Ein Nachweis der Zugehörigkeit muss vorab durch eine formlose Bestätigung durch die Leitung der Hochschulambulanz / PTA oder eine*n Mitarbeiter*in per E-Mail erfolgen.
Ich studiere an einer privaten Hochschule. Kann ich Testverfahren einsehen und / oder ausleihen?
Nein, wir gewähren gemäß unserer Benutzungsordnung weder Einsicht noch Ausleihe.
Hilfreiche Tipps finden Sie unter: Testverfahren Recherche
Wie kann ich mich in der Testothek anmelden?
Die Anmeldung erfolgt nach Prüfung der Ausleihberechtigung, dem Personalausweis oder Reisepass sowie dem Studierendenausweis (bei Studierenden) in der Testothek.
Es werden das Beitrittsformular sowie das Registrierungsformular im Bibliothekssystem ausgefüllt. Letzteres ist auch vorab schon von zuhause aus möglich, und zwar hier:
https://www.testothek.uni-hamburg.de/cgi-bin/koha/opac-patron-consent.pl
Der so angelegte, neue Account kann erst nach Abgleich der Daten vor Ort verwendet werden. Bis dahin erscheint als Meldung „Nutzerkonto abgelaufen“. Nach Abgleich der Daten mit den vorgelegten Dokumenten verschwindet diese Meldung und es dürfen sofort Testverfahren ausgeliehen werden.
Für wie lange kann ich Testverfahren ausleihen?
Die reguläre Leihfrist für Testverfahren beträgt 1 Woche. Verlängerungen sind möglich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
Für Studierende des Seminars "Psychodiagnostische Testverfahren" (findet im WiSe statt), gilt für seminarbezogene Testverfahren eine Leihfrist von 2 Wochen.
Ich benötige das Testverfahren für ein Forschungsprojekt (auch B.Sc /M.Sc.-Arbeit). Ist eine längere Leihfrist möglich?
Ja, um für Forschungsprojekte aller Art eine Planungssicherheit zu schaffen, können Testverfahren einmalig während der Projektlaufzeit für die Datenerhebungsphase über einen Zeitraum von 4 Wochen verbindlich ausgeliehen werden. Davor und danach gilt die übliche Leihfrist von 1 Woche mit Verlängerungsmöglichkeiten, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
Mein gewünschtes Testverfahren befindet sich nicht im Testothek-Bestand. Was kann ich machen?
Neuanschaffungsvorschläge können per Kontakt-Formular gemacht werden. Bitte fügen Sie der Nachricht eine kurze Begründung sowie die Angabe bei, ob es sich um ein Projekt mit eigener Finanzierung handelt.
Beachten Sie bitte, dass zugestimmte Anschaffungsvorschläge nur innerhalb der üblichen Bestellzyklen angeschafft werden. Eine sofortige Bestellung kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Vorschläge für Neuerwerbungen
Gibt es die Möglichkeit, Testverfahren vorzumerken?
Ja, Testverfahren können vorab im Online-Katalog der Testothek (den Link erhalten Sie bei der Anmeldung) vorgemerkt werden. Alternativ können Sie uns auch per Kontakt-Formular schreiben.
Pro Vormerkung und Testverfahren fällt eine Vormerkgebühr in Höhe von 0,80 Euro an. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie hier.