Vorschläge für Neuerwerbungen
(Die folgenden Regelungen werden zunächst probeweise eingeführt.)
Grundsätzliches:
Die Testothek schafft die Verfahren primär für die Lehre an und stellt sie primär für die Lehre zur Verfügung.
Die Testothek verpflichtet sich, die Anschaffungswünsche, denen sie zugestimmt hat, innerhalb der üblichen Bestellzyklen (i.d.R. zwei mal pro Jahr) zu erfüllen. Ein Anspruch auf eine sofortige Bestellung besteht hingegen nicht.
Bitte richten Sie alle Vorschläge für Neuerwerbungen mit einer kurzen Begründung und der Angabe, ob es sich um ein Projekt mit eigener Finanzierung handelt, per Kontakt-Formular an uns.
a) Regelung außerhalb finanzierter Forschungsprojekte
Für die Arbeit in Seminaren oder Studienprojekten sowie für Forschungsprojekte ohne eigene Finanzierung (insbesondere Qualifikationsarbeiten) kann die Testothek die vorgeschlagene Anschaffung zu 100 Prozent übernehmen, sofern eine Verwendung des Verfahrens auch außerhalb dieses speziellen Projektes zu erwarten ist, und es das Budget der Testothek erlaubt. Ein Anspruch auf die Anschaffung eines vorgeschlagenen Tests besteht nicht.
b) Regelung für Forschungsprojekte mit eigener Finanzierung
Für drittmittel- oder arbeitsbereichfinanzierte Forschungsprojekte kann sich die Testothek zu 50 Prozent an den Anschaffungskosten beteiligen, sofern es das Budget der Testothek erlaubt und nicht eigens zu diesem Zweck Projektmittel in ausreichender Höhe bewilligt worden sind.
In diesem Fall wird der Test von der Testothek bestellt, sobald die Freigabe der übrigen 50 Prozent vom Kontierungsverantwortlichen des jeweiligen Projekts bestätigt worden ist. Nach Eintreffen des Tests wird dieser in der Testothek inventarisiert, aber noch nicht im Online-Katalog veröffentlicht, sondern steht dem Projekt exklusiv so lange zur Verfügung, wie er dort benötigt wird. Danach geht der Test voll in den Bestand der Testothek über und kann fortan von allen Mitgliedern der Testothek gleichberechtigt genutzt werden.