FAQ für Studierende
Wie ist die Lehre im Bereich klinischer Psychologie aufgebaut?
Die Lehre der Klinischen Psychologie und Psychotherapie ist an der wissenschaftlichen Evidenz ausgerichtet. Ihnen wird evidenzbasiertes Wissen über Entstehungsmodelle, Erscheinungsformen sowie Verbreitung, Verlauf und verursachende Faktoren psychischer Störungen und über deren Behandlungsmöglichkeiten vermittelt. Darüber hinaus erhalten Sie einen umfassenden Einblick in Forschungsprozesse im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie und lernen, forschungsleitende Fragestellungen aus dem aktuellen Wissensstand zu entwickeln und nach wissenschaftlichen Anforderungen zu beforschen und zu interpretieren.
Einen Überblick über die Lehrveranstaltungen im Bereich Klinischer Psychologie und Psychotherapie finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen auf der Webseite des Studienbüros des Instituts für Psychologie.
Wer ist für mich als Studierende/r die Hauptansprechperson, wenn es um Fragen rund um das Studium der Klinischen Psychologie geht?
Täglich erhalten wir viele Emails und mündliche Anfragen. Es ist unser Anliegen, diese möglichst zügig und für Sie hilfreich zu beantworten. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, möchten wir Sie bitten vor der Kontaktaufnahme zu prüfen, ob sich Ihre Fragen über diese FAQ-Seite beantworten lassen. Außerdem freuen wir uns, wenn Sie sich an die Sprechstunden der Lehrenden halten. Diese finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Lehrenden über die Homepage des Arbeitsbereiches.
Bei organisatorischen Fragen zur Studienplanung im Bereich der Klinischen Psychologie wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Die Lehrstuhlinhaberin Frau Prof. Dr. Tania Lincoln ist über das Sekretariat unter klinische.psych"AT"uni-hamburg.de oder telefonisch unter 040-42838-5360 zu erreichen.
Bei inhaltlichen Fragen zum Praktikum und der Praktikumsbegleitung, die Sie nicht anhand des Leitfadens für das Praktikum klären können, wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro und/oder an Matthias Pillny. Bei inhaltlichen Fragen zu den übrigen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Wie gestalten sich die Inhalte der Seminare und Vorlesungen im Bereich der Klinischen Psychologie?
Die Themenschwerpunkte innerhalb der Vorlesungen und Seminare richten sich in erster Linie nach der empirischen Evidenz für bestimmte Modelle oder Interventionen. Das bedeutet, dass neben der Klassifikation und Epidemiologie, in den Bereichen Ätiologie, Modelle und Intervention der Schwerpunkt auf Modelle und Interventionen gelegt wird, die empirisch am deutlichsten belegt sind. Zudem unterliegt die Seminarliteratur in erster Linie wissenschaftlichen Kriterien. Ziel ist, dass Sie hochwertige Literatur sowie Originalstudien verstehen und darstellen sowie kritisch bewerten können. Sie sollen einen detaillierten Einblick in klinische Forschungsmethoden und somit Kriterien an die Hand bekommen, an denen sich Originalstudien bemessen lassen. Im Hinblick auf Therapieverfahren legen wir, neben der Evidenzbasierung, Wert darauf, dass Sie alle gängigen therapeutischen Verfahren kennenlernen und Ihr Wissen in bestimmten Verfahren bereits im Studium vertiefen und erste Anwendungserfahrungen sammeln können.
Was muss ich belegen, um die Voraussetzungen für die Psychotherapieausbildung nach dem ALTEN Psychotherapiegesetz zu erfüllen?
Die Voraussetzungsprüfung zur PT-Ausbildung obliegt den Landesprüfungsämtern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Psychotherapeutengesetz, welches für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie einen universitären Abschluss im Studienfach Psychologie unter Einschluss des Faches Klinische Psychologie nachweist. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 hat dies präzisiert zu einem an einer Universität erworbenen Master-Abschluss in Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt.
Studierende der UHH, die den Masterstudiengang Psychologie absolviert haben und dort mindestens ein Modul in der Klinischen Psychologie belegt haben, sind nach Auskunft des Landesprüfungsamts Hamburg zur Ausbildung zugangsberechtigt und werden aktuell auch in allen anderen Bundesländern zugelassen.
Wo finde ich Informationen rund um das Praktikum?
Bitte besuchen Sie zu allen Fragen rund um die verschiedenen Praktika die Informationsseiten des Praktikumsbüros.
Wann wird eine Note für die Seminarleistung vergeben?
Welche Veranstaltungen durch eine benotete und welche durch eine nicht benotete (lediglich bestanden versus nicht bestanden) Prüfungsleistung abschlossen wird, können Sie den fachspezifischen Bestimmungen entnehmen, die Sie unter "Studienorganisation" im jeweiligen Studiengang finden.
Generell gilt, dass die Art der Modul-Abschlussprüfung bzw. Teilmodulprüfungsleistungen gem. § 13 (4) der Prüfungsordnung in STINE bekannt gegeben wird, spätestens aber zu Beginn der ersten Veranstaltung des Moduls (bei Teilprüfungsleistungen: zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung). Die Art der Prüfungsleistung ist abhängig von der Seminarleitung, die festlegt, ob beispielsweise eine Hausarbeit, ein Referat oder eine Klausur benotet wird. Die Notenvergabe findet zeitnah nach Ende des Seminares statt.
Was muss ich tun, wenn ich Einsicht in meine Klausur nehmen möchte?
Nach Benotung der Klausuren haben Sie die Möglichkeit Ihre Klausur einzusehen. Dies müssen Sie beim Lehrstuhl schriftlich beantragen (Antrag an das Sekretariat(klinische.psych"AT"uni-hamburg.de)).
Die Anmeldung zur Einsicht ist jeweils bis zu 4 Wochen nach Bekanntgabe der Noten einer Klausur möglich. Zwischen dem jeweils ersten und zweiten Klausurtermin eines Semesters können nur Personen zur Einsicht kommen, die nicht bestanden haben und beim zweiten Termin mitschreiben möchten. Alle anderen erhalten einen Termin zur Einsicht nach dem zweiten Klausurtermin.
Eine Klausureinsicht ist eine Akteneinsicht, es werden keine inhaltlichen Fragen diskutiert, erläutert oder verhandelt. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Klausur nicht richtig bewertet wurde, können Sie im Anschluss an die Klausureinsicht vor Ort einen Antrag auf Neubewertung stellen, in dem Sie schriftlich die Beanstandungen erläutern. Der Antrag wird vom Arbeitsbereich geprüft und ggf. wird eine Neubewertung vorgenommen. Bedenken Sie bitte, dass eine Neubewertung nicht nur eine Korrektur zu Gunsten eines besseren Ergebnisses beinhaltet, sondern dass auch eine Korrektur nach unten vorgenommen werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass es bei offenen Antwortformaten in Klausuren zu kleineren Ungenauigkeiten in der Bewertung kommen kann. Unserer Erfahrung nach gleichen sich solche kleineren Ungenauigkeiten bei mehreren offenen Fragen innerhalb einer Klausur in der Regel aus. Wir bitten Sie, dieses bei der Einsicht in Ihre Klausur zu berücksichtigen und zu bedenken, dass die Prüfung von Neubewertungsanträgen für uns viel Arbeit verursacht und auf klare Fehlbewertungen beschränkt sein muss.
Was geschieht, wenn eine Klausur nicht bestanden wird oder ein Leistungsnachweis in einem Seminar nicht erbracht wird?
Hier gelten die allgemeinen Vorgaben des Studien- und Prüfungsbüros Psychologie, die auf der Homepage des StuP unter "FAQ" nachgelesen werden können. Klausuren können in der Regel einmal etwa drei bis vier Wochen nach dem ersten Termin wiederholt werden, wobei ein Nicht-Erscheinen zur Prüfung als Durchfallen gewertet wird. Grundsätzlich besteht für alle Studierenden, die eine Prüfung nicht bestehen, das Recht auf eine zweimalige Wiederholung der Prüfung.
Bewertungsgrundlagen für Referate, Hausarbeiten, Zusatzleistungen und/oder andere Möglichkeiten des Leistungsnachweises werden von den jeweiligen Seminarleiter/innen erstellt, wobei diese allgemeine Richtlinien von Seiten des Lehrstuhles erhalten haben, innerhalb derer sie jedoch flexibel verfahren können. Auch hier gilt, dass eine Wiederholung des Leistungsnachweises innerhalb des laufenden Semesters einmal möglich ist, dann erst wieder mit dem nächsten Seminar ein Semester bzw. Jahr später. Dabei richtet sich die Prüfungsleistung nach den Vorgaben des aktuellen Seminars. In den Seminaren besteht Anwesenheitspflicht, weitere Informationen dazu unter dem Punkt: "Wie werden die Anwesenheitspflichten geregelt?"
Wie werden die Anwesenheitspflichten geregelt?
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme ist eine regelmäßige, aktive Teilnahme an den für das Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen. Es besteht für die Teilnehmer der Seminare eine Anwesenheitspflicht, die auch überprüft wird. Die Teilnehmer dürfen bis zu zwei Mal fehlen. Bei Fehlterminen darüber hinaus wird in der Regel von einer regelmässigen und aktiven Teilnahme nicht mehr ausgegangen und keine Teilnahmebestätigung ausgestellt. In Ausnahmefällen kann ein weiterer Fehltermin anerkannt werden, sofern ein ärztliches Attest vorliegt und eine zusätzliche Kompensationsleistung in Form einer Hausarbeit oder dgl. angefertigt wird. Ob diese Anerkennung erfolgt liegt im Ermessen der Seminarleitung, ebenso Umfang und Art der Kompensationsleistung.
Bei Seminaren, die eine durchgehende Mitarbeit der Seminarteilnehmer/innen für eine erfolgreiche Durchführung erfordert (beispielsweise Interventionsseminare), werden keine zusätzlichen Fehltermine zugelassen.
Was ist bei der Durchführung von Bachelor- und Masterarbeiten zu beachten?
Mit der Anfertigung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist Forschungsfragen aus dem jeweiligen Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Dazu gehört, dass Sie möglichst an allen Schritten des wissenschaftlichen Prozesses teilhaben. Es ist Ihre Aufgabe, relevante Literatur zu recherchieren und zu bewerten, Fragestellungen zu entwickeln, die Durchführung einer Untersuchung nach wissenschaftlichen Richtlinien vorzunehmen und die Ergebnisse zu diskutieren sowie Implikationen zu erarbeiten. Ziel ist außerdem, dass Sie sich Fachwissen aneignen und selbstständig ein wissenschaftliches Thema systematisch darstellen können und in der Lage sind, Fachliteratur kritisch zu reflektieren. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit bietet Ihnen auf diese Weise die Möglichkeit, umfangreiche Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten zu erwerben.
Wie und durch wen wird eine Bachelor-oder Masterarbeit betreut?
1) Die Betreuung und Prüfung Ihrer Arbeit erfolgt durch zwei Gutachter oder Gutachterinnen. Ein Prüfer oder eine Prüferin muss Mitglied des Arbeitsbereiches Klinische Psychologie und Psychotherapie sein. Ein Prüfer oder eine Prüferin muss Professor oder Professorin oder habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein. Kooperationsprojekte mit anderen Einrichtungen sind dabei prinzipiell möglich. Sollten Sie eine Arbeit an einer anderen Einrichtung in Erwägung ziehen, sprechen Sie dies bitte in allen Fällen vorher mit der Arbeitsbereichsleitung ab.
2) Der Erstanleiter oder die Erstanleiterin steht Ihnen für organisatorische Rückfragen und regelmäßige Betreuungsgespräche zur Verfügung. Bei Einhaltung eines vorher vereinbarten Zeitplanes liest er oder sie die Arbeit oder Teile der Arbeit vorab gibt Ihnen Rückmeldung.
3) Sie nehmen begleitend zur Arbeit am Master- oder Bachelor-Kolloquium in der Klinischen Psychologie teil. Zwei Bachelorkolloquien und zwei Masterkolloquien finden jeweils im SoSe statt. Ein weiteres Kolloquium für Bachelor- und Masterstudierende wird im Wintersemester angeboten. Das Kolloquium dient dazu, Sie im Arbeitsprozess optimal zu unterstützen. Bei der Anmeldung zum Kolloquium sollte das Thema und die grobe Fragestellung daher bereits geklärt sein, sowie wer die Arbeit erst- und zweitbetreut.
4) Sie lesen und halten sich an den Leitfaden für Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten.
5) Nach Abgabe und Benotung der Arbeit gibt Ihnen der Betreuer oder die Betreuerin in einem mündlichen Gespräch Rückmeldung zu den Stärken und ggf. auch Schwächen Ihrer Arbeit und die Begründung der Note.
Wann sollte ich mich um ein Thema für die Bachelor- oder Masterarbeit kümmern?
Sie sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, welches Thema bzw. welcher Schwerpunkt Sie interessieren könnte. Masterstudierenden hilft dabei der Besuch des Klinischen Forschungskolloquiums, um sich diesbezüglich zu orientieren. Die aktuellen Themen für Klinische Abschlussarbeiten bei den einzelnen Mitarbeiter/innen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten finden Sie auf der Internetseite des Lehrstuhls Klinische Psychologie und Psychotherapie oder auf unseren Aushängetafeln. Bitte setzen Sie sich frühzeitig und direkt mit der ausschreibenden Person in Verbindung, vorzugsweise per E-Mail.
Wie und wann wird eine Bachelor- oder Masterarbeit benotet?
Die Benotung der Arbeit findet innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit statt und richtet sich nach den Vorgaben für die Anfertigung von Abschlussarbeiten und den Vorgaben des/der Anleiters/in. Die Note 1 erhalten demnach exzellente Arbeiten, die über das Maß des üblichen hinausgehen und bei denen es nichts zu beanstanden gibt. Bewertet wird ansonsten in Schritten von 0.3, also etwa 1.3, 1.7 usw.
Um Missverständnisse und unnötige Enttäuschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich vor Abgabe der endgültigen Arbeit, mit dem/der Erstbetreuerin zu vereinbaren, dass er/sie vorab Auszüge oder Inhaltsverzeichnis liest und Ihnen eine Rückmeldung gibt. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Sie die Arbeit eigenständig durchführen müssen, ein über die Maßen hoher Aufwand an Anleitung und Betreuung kann auch zu Abzügen in der Benotung führen. Besprechen Sie das ggf. mit ihrem/ihrer Betreuer/in. Die wesentliche Grundlage für die Bewertung ist jedoch die abgegebene Arbeit in ihrer endgültigen Fassung.